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    17.04.2008
"Kann ich das schriftlich haben?"
Ein Mietkündigungsfall in Osnabrück führt zur ersten Klage gegen einen Vermieter auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. Von Melanie Amann

FRANKFURT, 16. April. Glaubt man der Klägerin, einer 34 Jahre alten Deutschen mit schwarzer Hautfarbe, dann hat ihr Vermieter sie Knall auf Fall aus der Wohnung gekündigt, weil sich die Nachbarn daran störten, dass sie eine Schwarze ist und eine alleinerziehende Mutter.

F.A.Z. vom 17.04.2008618 Wörter
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