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Sonntag, 12. Februar 2012
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Vorratsdatenspeicherung gestoppt „Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber“

02.03.2010 ·  „Ein guter Tag für die Grundrechte“ sagen Datenschützer, FDP und Opposition - die Polizei hingegen spricht von einem „guten Tag für alle Kriminellen“. Die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung ist auf ein geteiltes Echo gestoßen.

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Die klare Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während FDP, Linke und Grüne am Dienstag die Entscheidung begrüßten, kamen von Union und Polizei nachdenkliche und zum Teil kritische Stimmen. Die Karlsruher Richter hatten zuvor das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Löschung der Daten angeordnet.

„Das ist ein guter Tag für die Grundrechte“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu geblieben sei, sich für die informationelle Selbstbestimmung starkzumachen. Er erinnerte hier an die Urteile zum großen Lauschangriff und zur Online-Durchsuchung. „Diese Entscheidung ist in gewisser Hinsicht sogar noch eine härtere Ohrfeige für den Gesetzgeber“, sagte Schaar. Denn die Richter hätten das Gesetz nicht nur als verfassungswidrig bezeichnet, sondern sogar für nichtig erklärt. Damit müssten alle Daten unverzüglich gelöscht werden. Das gelte auch für diejenigen, die bereits an die Behörden weitergeleitet wurden.

CDU ist „ausdrücklich nicht froh“

Er glaube, dass Deutschland keine solche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mehr bekommen werde. Zudem werde der Staat dafür sorgen müssen, dass auch die von der Wirtschaft gespeicherten persönlichen Daten besser geschützt würden. Nach Einschätzung des obersten Datenschützers hat das Karlsruher Urteil auch Auswirkungen auf ähnliche Vorhaben in der Europäischen Union wie das kürzlich vom Europaparlament gekippte Gesetz zur Weitergabe von Bankdaten (Swift) sowie die Weitergabe von Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten.

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, ist aber nicht generell unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Alle bislang gespeicherten Daten seien nun „unverzüglich zu löschen“.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger sagte: „Das ist ein wirklicher Tag zur Freude.“ Die FDP-Politikerin sprach von einem „herausragend guten Tag“ für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Zugleich sagte Leutheusser-Schnarrenberger: „Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.“ Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Leutheusser-Schnarrenberger sieht zugleich die Koalition gestärkt für die Datenschutzvorhaben von Union und FDP. Dies unterstreiche der Zuruf aus Karlsruhe unmissverständlich. Zusammen mit der EU- Kommission müsse nun das weitere Vorgehen beraten werden. Das Urteil werde genau geprüft, es bestehe kein Grund zur Eile: „Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse.“

Der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle lobte das Urteil und seine Partei: „Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben“, sagte der Außenminister. Die Entscheidung sei auch eine „wirkliche Bestätigung“ des langjährigen Engagements von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger für Bürgerrechte.

Bei der CDU zeigte man sich eher zurückhaltend. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), sagte, er sei „ausdrücklich nicht froh“ über die Entscheidung, die aber zu akzeptieren sei. Altmaier war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. In seine Amtszeit fiel das Gesetz, das Telekommunikationsfirmen und Internetprovider verpflichtete, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

Grüne: „Großer Sieg für die Bürgerrechte“

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bedauerte, dass Karlsruhe die Nutzung der Daten stark eingeschränkt habe. „Wir werden viele Straftaten nicht mehr aufklären können“, sagte er. Es sei zwar gut, dass Karlsruhe entschieden habe, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfe. Bedauerlich sei aber, dass Daten nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürften. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger orderte er auf, nun rasch einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Grünen bezeichneten das Urteil als „großen Sieg für die Bürgerrechte“. „Das Gericht hat den Schutz der Bürgerrechte gestärkt“, sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Allerdings sei das Gericht nicht weit genug gegangen. In der entscheidenden Frage, ob Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig sei, habe sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem klaren Nein durchringen können, beklagte Beck. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen:. „Das ist ein riesengroßer Erfolg.“ Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine „richtige Klatsche“ für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.

Die Linke nannte das Urteil einen „Knockout für die uferlosen Überwachungsträume der Big-Brother-Parteien“. „Das heutige Urteil ist eine wichtige Entscheidung zur Wahrung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“, sagte Jan Korte, Mitglied im Fraktionsvorstand der Linken. Er forderte „einen sofortigen Kurswechsel in der Innenpolitik“.

Unzufrieden zeigte sich indes die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Urteil sei eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument „aus der Hand geschlagen wurde“, beklagte der GdP-Vorsitzende, Konrad Freiberg, am Dienstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse nun „unverzüglich“ ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe. „Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufklärung schwerer Straftaten noch auf demselben hohen Niveau möglich sei wie bisher.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei „ein guter Tag für alle Kriminellen“, sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem „Westfalen-Blatt“ .

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