29.07.2008 · Die Entscheidung der türkischen Verfassungsrichter zu einem möglichen Verbot der Regierungspartei AKP wird international mit Spannung erwartet. Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçinkaya wirft der Partei von Ministerpräsident Erdogan vor, gegen das Prinzip des Laizismus zu verstoßen.
Von Wolfgang Günter LerchSeit Montag verhandelt das türkische Verfassungsgericht über ein Verbot der Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Erdogan begonnen. Möglicherweise wird noch in dieser Woche über den Verbotsantrag entschieden werden, den Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçinkaya gegen die AKP gestellt hat.
Yalçinkaya wirft der Partei vor, durch die Aufhebung des Kopftuchverbotes für Studentinnen auf dem Campus der Universitäten gegen das in der Verfassung festgeschriebene, zuletzt unter Federführung von Professor Orhan Aldikaçti in der Verfassung von 1982 bekräftigte Prinzip des Laizismus (lâiklik) verstoßen, es zumindest angetastet und gelockert zu haben. Das Verfassungsgericht hatte die vom Parlament beschlossene Änderung allerdings wenig später wieder „kassiert“, so dass die alten Regelungen wieder gelten. Das Tragen des Kopftuches (türban) in der Universität bleibt untersagt.
Die vorübergehende Lockerung des Verbots nimmt die Anklage freilich (unter anderem) zum Anlass, um ihre Behauptung bewiesen zu sehen, die seit 2002 regierende, im vergangenen Jahr mit noch mehr Stimmen der Wähler (46,7 Prozent) an der Macht bestätigte AKP plane die Errichtung eines nach Prinzipien der Religion, insbesondere des „religiösen Gesetzes“ (seriat) funktionierenden Staates.
In Teilen der kemalistischen Presse, so der linkskemalistischen „Cumhuriyet“, werden sie konsequent als „seriatçilar - Anhänger der Scharia“ bezeichnet. Herangezogen werden auch vereinzelte Äußerungen von Politikern der AKP, die dem stärker religiösen, früher in islamistischen Parteien beheimateten Flügel der islamisch-konservativen Partei zugehören; aus ihnen lasse sich darauf schließen, die AKP verfolge eine „geheime Tagesordnung“ und längerfristige Strategie mit dem Ziel, einen Religionsstaat zu errichten.
Politiker der AKP dementieren dies auf das heftigste; der Berichterstatter des Verfassungsgerichtes, Osman Can, hatte den Richtern unlängst in einem Gutachten empfohlen, dem Verbotsantrag nicht stattzugeben, da die Äußerungen Einzelner nicht der AKP als Partei angelastet werden könnten. So etwas verstoße gegen demokratische Prinzipien. Can hatte auch die Meinung vertreten, die Aufhebung des Kopftuchverbots habe nicht gegen einen recht verstandenen Laizismus verstoßen. Dennoch rechnen die meisten Fachleute damit, dass die Partei verboten und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und Präsident Gül mit Politikverbot belegt werden.
Das Verfassungsgericht besteht aus elf Richtern, deren Vorsitzender Hasim Kiliç ist. Neun der Richter, von denen acht noch der alte Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer, ein strikter Laizist, vor seinem Ausscheiden aus dem Amt ernannt hatte, gelten als stramme Kemalisten.
Ihr Verständnis von Laizismus ist von einer gewissen dogmatischen Enge nicht frei. Kiliç hingegen kommt aus der volksislamischen Bewegung des früheren Minister- und Staatspräsidenten Turgut Özal (gestorben 1993), der mit der Mutterlandspartei (Anap) eine ähnliche Partei gegründet hatte, wie die AKP es heute ist: eine politisch konservative Gruppierung mit einem starken religiösen, aber auch mit einem konservativ-nationalen und einem wirtschaftsliberalen Flügel. Der Vorsitzende Kiliç gilt nicht nur deshalb bei manchen Kemalisten als umstritten, sondern auch, weil er sich früher geweigert habe, dem Verbot islamistischer Parteien Necmettin Erbakans zuzustimmen.
Ein schiefes Bild
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 30.07.2008, 19:14 Uhr