16.11.2009 · Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise wirft drängender denn je die Frage nach der Nachhaltigkeit der gegenwärtigen Finanzpolitik in Deutschland auf. Seit in den neunziger Jahren die Schuldenstände dramatisch zu steigen begannen ...
Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise wirft drängender denn je die Frage nach der Nachhaltigkeit der gegenwärtigen Finanzpolitik in Deutschland auf. Seit in den neunziger Jahren die Schuldenstände dramatisch zu steigen begannen und die Auseinandersetzungen um die Verteilung öffentlicher Ressourcen härter wurden, rückte im Zusammenhang mit der Ausgabenpolitik des Staates das Stichwort von der Generationengerechtigkeit in den Mittelpunkt der Debatte. Das Anwachsen der finanzwirtschaftlichen Probleme schuf in den Verwaltungen und politischen Entscheidungsgremien die Bereitschaft, Abschied von der hergebrachten Kameralistik zu nehmen und moderne Steuerungssysteme wie den Produkthaushalt und das doppische Rechnungswesen einzuführen.
Dieser Reformprozess folgt der Einsicht, dass das kamerale System, dessen Wurzeln ins 18. Jahrhundert zurückreichen, ausgabenorientiertes Denken fördert und den Herausforderungen moderner Haushaltsführung nicht gerecht wird. Es erfasst nur die Zahlungsströme und sichert die kassenmäßige Liquidität eines Haushaltsjahres. Der tatsächliche Werteverzehr (beispielsweise Abschreibungen auf Immobilien oder Fahrzeuge) und bereits verursachte Belastungen wie Rückstellungen, zum Beispiel für Beamtenpensionen, werden nicht erfasst.
Nur eine ehrlich bilanzierende Haushaltsführung versetzt den Staat in die Lage, die öffentlichen Ressourcen nachhaltig und unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit zu planen. Dies haben die Landesregierungen in Hessen schon vor längerer Zeit erkannt. Seit den neunziger Jahren spielt Hessen bei der Reform des Rechnungswesens bundesweit eine Vorreiterrolle, und die Haushalts- und Verwaltungsmodernisierung ist ein vorrangiges Projekt der Landespolitik. 1998 hat die damalige Landesregierung den Paradigmenwechsel von der Kameralistik zur "Doppik" vollzogen. Nach dem Regierungswechsel 1999 hat Ministerpräsident Roland Koch die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungssysteme vorangetrieben. Inzwischen ist der vorläufige Schlussstein für diesen aufwendigen und nicht immer einfachen Reformprozess gesetzt. Noch im November wird Hessen als erstes Flächenland in Deutschland eine auf handelsrechtlichen Grundsätzen basierende und von Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen. Damit bekennt sich die Landesregierung nachdrücklich zu einem System der Buchführung, das den Ressourcenverbrauch realistisch widerspiegelt.
So wird erstmals in der Geschichte des Landes der Rückstellungsbedarf beziffert, der zur Abdeckung künftiger Finanzierungsrisiken notwendig ist. Von besonderem Gewicht sind hierbei die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Beamten des Landes, deren Höhe nach streng versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde. In der Summe wird der erste Geschäftsbericht des Landes Hessen ein negatives Eigenkapital im mittleren zweistelligen Milliardenbereich ausweisen.
Diese Tatsache nicht zu verschweigen, gehört zum ehrlichen Umgang mit den eigenen Vermögenswerten. Die Personallastigkeit der Länderaufgaben mit der Verantwortung für die Einstellung von Lehrern, Polizisten und Hochschulpersonal zeigt sich in diesen Zahlen dramatisch. Außerdem ist zu bedenken, dass Flächenländer in viel geringerem Umfang als Kommunen und Stadtstaaten über Immobilienbesitz verfügen, der als bilanzfähiger Aktivposten die immensen konsumtiven Belastungen für Bildung, innere Sicherheit und Verkehr kompensieren kann. Bei aller Notwendigkeit einer modernen, nach Unternehmensgrundsätzen bilanzierenden Haushaltsführung ist das Ziel einer Gebietskörperschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Diese außerbilanziellen Leistungsfaktoren sind handelsrechtlich nicht zu messen und unterscheiden die Eröffnungsbilanz des Landes Hessen von der eines unternehmerisch wirtschaftenden Konzerns. Das Aktivvermögen reicht zur Deckung der Anleihen und Kredite aus. Die handelsrechtliche Überschuldung beruht im Kern auf den Beihilfe- und Pensionsverpflichtungen, die sich in den vergangenen 60 Jahren aufgetürmt haben.
Die Bewertung des Landesvermögens nach den Regeln einer Konzernbilanz hat den Vorteil, dass hier ein "Gedächtnisspeicher" der Haushaltspolitik geschaffen wird. Diese erste Bestandsaufnahme ist nur vorläufiger Natur. Die nächsten Geschäftsberichte und konsolidierten Jahresabschlüsse werden mit ihrer sehr viel größeren Transparenz zeigen, dass Hessen mit dem Projekt einer umfassenden Haushaltsmodernisierung auf dem richtigen Weg ist. Die transparente Abbildung der tatsächlichen Vermögens- und Ertragslage wird es dem Hessischen Landtag als Gesetzgeber künftig erlauben, die ganze Tragweite seiner Entscheidungen zu erkennen und zu bewerten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der politischen Handlungsfähigkeit des Staates.