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Leserbrief Religionsunterricht - es geht um Wahlfreiheit

20.02.2009 ·  Das ist wahrlich keine feine Form der professoralen Auseinandersetzung, mit der Professor Dr. Bernhard Schlink gegen die christlichen Kirchen vorgeht ("Die Kirchen haben schon verloren", F.A.Z. vom 16.

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Das ist wahrlich keine feine Form der professoralen Auseinandersetzung, mit der Professor Dr. Bernhard Schlink gegen die christlichen Kirchen vorgeht ("Die Kirchen haben schon verloren", F.A.Z. vom 16. Januar). Gegen die Wahlfreiheit beim Religionsunterricht zu sein ist eine Sache, aber Bischof Huber und Kardinal Sterzinsky Unredlichkeit vorzuwerfen, sie würden verzerren, entstellen und lügen, geht dann doch zu weit. Es trifft doch zu, dass nach Artikel 7 des Grundgesetzes der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Lehrfach ist. Warum sträubt sich Rot-Rot in Berlin dagegen? Niemand verschweigt, dass eine Ausnahme nach Artikel 141 des Grundgesetzes nur in dem Land gilt, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesgesetzliche Regelung bestand. Dies war vor allem in Bremen der Fall. Deshalb spricht man von der Bremer Klausel. Berlin hatte nach 1945 aufgrund der Alliierten einen Sonderstatus. Nun beruft sich Rot-Rot ebenfalls auf die Bremer Klausel, obwohl es gute Gründe gibt, sich nicht mehr auf darauf zu berufen, nachdem uns 1990 die deutsche Einheit geschenkt wurde. Brandenburg möchte das auch tun. Wieso sollte es den christlichen Kirchen nicht erlaubt sein, für die Geltung des Grundgesetzes in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einzutreten? Wer den Wahlaufruf von "Pro Reli" und die unterstützenden Argumente der Kirchen zur Kenntnis nimmt, findet darin keine Unwahrheit. Die Kirchen fordern auch nicht, "dass die Schüler sich für das eine oder andere zu entscheiden hätten". Es geht um die Wahlfreiheit, übrigens eine Forderung, die auch von Juden und Muslimen unterstützt wird. Der Öffentlichrechtler weiß, dass Religionsunterricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als ein auf Wissensvermittlung gerichtetes, an den höheren Schulen sogar wissenschaftliches Fach angesehen wird, das in die Lehre des Bekenntnisses einführt, vergleichenden Hinweisen offenbleibt und zugleich Gelegenheit bietet, mit dem Schüler grundsätzliche Lebensfragen zu erörtern. Vielleicht muss Professor Schlink alten familiären Frust abbauen, schließlich war sein Schwager früher Vorsitzender der EKD.

Hansgeorg Bräutigam, Berlin

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