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Konzerne stellen Gasleitung in Frage Eon-Ruhrgas und Wingas wollen Ausnahme von Regulierung

22.09.2008 ·  ami. BERLIN, 22. September. Die Gaskonzerne Eon-Ruhrgas und Wingas wollen neue Anschlussleitungen für die Ostsee-Pipeline in Deutschland nur dann bauen, wenn sie Wettbewerber nach ihren Konditionen Zugang zu den Leitungen gewähren können.

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ami. BERLIN, 22. September. Die Gaskonzerne Eon-Ruhrgas und Wingas wollen neue Anschlussleitungen für die Ostsee-Pipeline in Deutschland nur dann bauen, wenn sie Wettbewerber nach ihren Konditionen Zugang zu den Leitungen gewähren können. Nach Informationen dieser Zeitung haben die Unternehmen Anträge auf die Ausnahme von der Regulierung bei der Bundesnetzagentur gestellt. Die Bonner Agentur soll bis zum Jahresende entscheiden. Sollte sie den Anträgen nicht folgen, drohen die Unternehmen, ihre Milliardeninvestition zu überdenken. Wie ernst diese Drohung gemeint ist, bleibt einstweilen offen. Denn die Konzerne würden damit indirekt das schon begonnene Ostsee-Pipeline-Projekt in Frage stellen.

"Für den Fall, dass keine Ausnahme von der Regulierung erteilt wird, ist die Durchführung der Maßnahmen prinzipiell in Frage gestellt", heißt es gleichwohl bei Eon-Ruhrgas. Ingo Neubert, Geschäftsführer einer eigens für den Pipelinebau gegründeten Wingas-Tochtergesellschaft, warnt vor dem Scheitern: "Ohne die Realisierung dieses in Europa einzigartigen Schlüsselprojektes wäre allerdings eine maßgebliche Einschränkung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsintensität auf dem europäischen Erdgasmarkt zu erwarten." Wingas ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Gasprom und der BASF-Tochtergesellschaft Wintershall.

In dem Verfahren geht es um den Neubau von zwei großen Gaspipelines mit einem Investitionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro. Sie sind als Anschlussleitungen für die geplante Ostsee-Pipeline Nord-Stream notwendig, um das Gas von Greifswald, dem deutschen Nord-Stream-Anlandepunkt, abzutransportieren.

Damit das Gas zu den Abnehmern in Europa gelangen kann, müssen dann auch die Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) von Greifswald bis zu einer anderen Leitung südlich von Hamburg und die Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung (Opal) bis zur tschechischen Grenze südlich von Chemnitz fertiggestellt sein. Insofern haben die Nord-Stream-Bauherren wenig Alternativen zu den Pipelines im Norden und Osten Deutschlands. Sie wollen 2009 die ersten Rohre vergraben.

Während die Planfeststellungsverfahren dafür teils schon abgeschlossen sind, wollen die beteiligten Unternehmen nun sicherstellen, das sie alleine über den Zugang zu ihrer Leitung bestimmen können. Um das zu erreichen, haben sie die Ausnahme von der Regulierung für die Netzentgelte als auch beim Netzzugang beantragt. Dabei weisen sie auch darauf hin, dass alle aktuellen großen Infrastrukturmaßnahmen in Europa, etwa die Nabucco-Pipeline, von Regulierungen ausgenommen würden oder dies beantragt sei.

Seit Beginn der Netzregulierung 2006 wacht die Bundesnetzagentur darüber, dass auch Dritte einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zu den Leitungen erhalten, um den Wettbewerb zu fördern. Der Pipelineeigentümer soll nicht allein die Bedingungen diktieren können, zu denen ein potentieller Wettbewerber Gas durchleiten darf.

Der Gesetzgeber hat allerdings im Energiewirtschaftsgesetz, Paragraph 28a, auch Ausnahmen definiert. So können Verbindungsleitungen zwischen Deutschland und anderen Staaten befristet von der Regulierung ausgenommen werden. Darauf berufen sich Eon-Ruhrgas und Wingas. Grund dafür wären laut Gesetz Investitionen, die die Versorgungssicherheit verbessern. Eine Ausnahmegenehmigung kann auch erteilt werden, wenn "das mit der Investition verbundene Risiko so hoch ist, dass die Investition ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht getätigt wird". Allerdings dürfe sich eine Ausnahmegenehmigung nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder das Funktionieren des Erdgasbinnenmarktes auswirken.

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