23.07.2010 · Überweisungen und Lastschriften sollen nur noch nach EU-Standards erfolgen
wmu. BRÜSSEL, 23. Juli. In der EU sollen künftig für Überweisungen und Lastschriften nur noch internationale Kontonummern (Iban) und Bankleitzahlen (BIC) verwendet werden. Der Gebrauch der bisherigen nationalen Nummern soll in absehbarer Zeit auch im innerstaatlichen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor, den die Europäische Kommission im kommenden Herbst verabschieden will.
Die EU-Behörde begründet ihren Vorstoß damit, dass die mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungssystems (Sepa) vorgesehene freiwillige Umstellung auf die internationalen Standards kaum vorangekommen sei. Zwei Jahre nach dem Sepa-Start würden immer noch weniger als 10 Prozent des Zahlungsverkehrs in der EU über die neuen Standards abgewickelt, bemängelt die Kommission. Besonders schleppend verläuft die Umstellung nach Brüsseler Erkenntnissen in Deutschland, dem mit 40 Prozent Marktanteil größten Markt.
Nach den Vorstellungen der EU-Behörde soll die Umstellung auf die einheitlichen Standards für Überweisungen ein Jahr nach dem Beschluss der Verordnung erfolgt sein, für Lastschriften nach zwei Jahren. Der genaue Zeitpunkt hinge demnach davon ab, wie schnell die Mitgliedstaaten und das Europaparlament dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Die EU-Finanzminister hatten die Kommission im Dezember beauftragt, die Wirksamkeit der Sepa-Gesetzgebung zu überprüfen. Die Bundesbank hatte schon vor einem Jahr ein Gesetz gefordert, das die Umstellung auf die einheitlichen Standards von den Banken erzwingt.
Der generelle Sinn der Anfang des Jahres 2008 in Kraft getretenen Sepa-Standards besteht in der Durchsetzung des EU-Binnenmarkts für Finanzdienste. Grenzüberschreitende Transaktionen sollen dadurch einfacher und billiger werden. Unter anderem werden Banken verpflichtet, Überweisungen generell - auch grenzüberschreitend - schon am Folgetag auf dem Empfängerkonto gutzuschreiben. Dafür sind einheitliche Standards notwendig. Die EU-Gesetzgeber waren in der ursprünglichen Sepa-Richtlinie davon ausgegangen, dass sich Iban und BIC automatisch am Markt durchsetzen würden.
Zwar bieten die meisten Banken seit 2008 freiwillig die Sepa-Überweisung und (mit Ausnahme der Sparkassen) seit 2009 auch die Sepa-Lastschrift an. Da aber der überwiegende Anteil der Bankkunden weiter die alten Standards benutzt, sind teure Parallelstrukturen entstanden, welche die Sepa zugeschriebenen Kostenersparnisse aufzehren. Die Beratungsgesellschaft Cap Gemini beziffert die volkswirtschaftlichen Gesamtvorteile, die aus der einheitlichen Nutzung eines einzigen Standards resultieren, auf 123 Milliarden Euro über sechs Jahre hinweg. Die Brüsseler Behörde schlägt deshalb jetzt eine Verordnung vor, also ein unmittelbar anwendbares EU-Gesetz.
In vielen EU-Staaten ist die Umstellung weiter fortgeschritten als in Deutschland. Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist der Anteil an grenzüberschreitenden Transaktionen in kleinen EU-Staaten naturgemäß größer, die Vorteile von Sepa sind so leichter erkennbar. Zum anderen verfügen manche Länder über keine Lastschriftverfahren. Deren Umstellung auf das neue Format erfordert in Deutschland nach geltender Regelung eine komplette Erneuerung sämtlicher Einzugsermächtigungen. Die deutschen Banken stehen den Kommissionsvorschlägen dennoch grundsätzlich positiv gegenüber.
Sie machen lediglich geltend, dass der Übergang mehr Zeit erfordert als von der Kommission vorgesehen. Als Mindestübergangsdauer wurden zwei Jahre vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an genannt. Außerdem halten es die Institute nicht für sinnvoll, den Start für die verpflichtenden Sepa-Transaktionen zu trennen. Der Übergang zur ausschließlichen Anwendung von Sepa-Standards solle für Lastschriften und Überweisungen zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, hieß es.