20.10.2009 · Von Corinna Budras
Selten hat eine Reform so viel Kritik auf sich gezogen wie die Neuregelung der Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose, kurz "Hartz IV". Seit der Einführung vor fast fünf Jahren hagelt es Vorwürfe - von den Empfängern, von Sozialrechtlern, Gerichten, Arbeitsagenturen. Jetzt reiht sich das Bundesverfassungsgericht in die Liste ein. Überraschend hartnäckig hinterfragen die Karlsruher Richter das Gesetz. Die künftigen Koalitionäre Union und FDP sollten deshalb damit rechnen, dass Hartz IV aufgeschnürt werden muss. Dabei darf am Grundgedanken nicht gerüttelt werden: Es war richtig, die Hilfe - erhöht - als Pauschalbetrag zu gewähren, mit dem die Empfänger stärker als vorher die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes eigenverantwortlich gestalten können. Es hat sich allerdings gezeigt, dass der Regelsatz in Härtefällen etwa bei chronischer Erkrankung nicht ausreicht. Hier haben Gerichte durch mitunter sehr kreative Gesetzesauslegung schon Ausnahmen zugelassen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Es wäre deshalb gut, wenn die Verfassungsrichter eine kontrollierte Öffnungsklausel einforderten, die Härtefälle auffängt, aber den Wildwuchs der Rechtsprechung eindämmt.