30.05.2011 · Von Corinna Budras
Die Entscheidung dürfte wohl nur die größten Optimisten überrascht haben: Nach dem Bundesarbeitsgericht hat nun auch das Arbeitsgericht Berlin den Daumen über die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen gesenkt. Das bedeutet im Klartext: Tausende Zeitarbeitnehmer können jetzt nachträglich höhere Gehälter fordern. Auch die Sozialversicherungsträger halten die Hand auf. Dieses Ergebnis ist für viele Zeitarbeitsfirmen bitter, manche werden sogar Insolvenz anmelden müssen. Doch das Vorgehen der CGZP in den vergangenen Jahren war allzu leichtfertig. Mit einer unklaren Zuständigkeit haben sie über Jahre hinweg Tarifverträge abgeschlossen, deren Gehälter unter denen der Stammbelegschaft lagen. Ein Fünkchen Hoffnung lag zuletzt darauf, dass das Arbeitsgericht Berlin den Unternehmen nun trotz der eindeutigen Rechtslage Vertrauensschutz gewährt. Das haben die Richter zu Recht verwehrt, doch wird es noch lange dauern, bis Geld fließt. Dazu müssen sich noch mehrere Gerichte mit der Höhe der Zahlungen beschäftigen. Sie müssen nun entscheiden, welche Löhne der Stammbelegschaft überhaupt vergleichbar sind.