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Einlagensicherung EU reformiert Sparerschutz

20.06.2011 ·  Die EU-Staaten haben sich auf eine Reform der Einlagensicherung geeinigt. Der Kompromiss soll EU-weite Mindeststandards im Sparerschutz vorsehen und an diesem Montag gebilligt werden. Das deutsche Modell bleibt erhalten.

Von Werner Mussler, Luxemburg
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Die lange umstrittene Reform der Einlagensicherung in der EU kommt voran. Nach Angaben der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft haben sich die Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss geeinigt, der von den EU-Finanzministern an diesem Montag in Luxemburg gebilligt werden soll. Er sieht EU-weite Mindeststandards im Sparerschutz vor. Sie gehen weniger weit als die von der EU-Kommission vorgeschlagene Harmonisierung. Die jetzigen Regeln zur Einlagensicherung werden dennoch beträchtlich verändert. Das deutsche Einlagensicherungsmodell soll erhalten bleiben. Sparkassen und Volksbanken sollen die EU-Verpflichtungen über ihr System der Institutssicherung erfüllen können, mit dem sie untereinander ihren Bestand garantieren. Das Europaparlament, das in einigen Fragen anderer Auffassung ist, muss noch zustimmen.

Schon länger unstrittig war, dass die im Zuge der Finanzkrise befristet beschlossene einheitliche Deckungssumme von 100 000 Euro dauerhaft gelten soll. Dieser Höchstbetrag wird den Sparern für den Fall einer Bankeninsolvenz garantiert. Er deckt nach Schätzungen der Kommission 95 Prozent aller Einlagen in der EU ab. Zur Finanzierung sollen die Banken vorab in Fonds einzahlen, die eine Höhe von 0,5 Prozent der geschützten Einlagen erreichen und bis 2027 aufgefüllt werden sollen. Das Europaparlament besteht auf 1,5 Prozent. Da über die angemessene Höhe der Einzahlung zwischen den Staaten erhebliche Meinungsunterschiede bestehen, hat sich der Ministerrat auf die Mindestharmonisierung verständigt: Jedes Land hat die Möglichkeit, den geforderten Beitrag der Banken aufzustocken. Ob sich das Parlament auf eine solche Lösung einlässt, ist offen. Unstrittig ist dagegen das Datum 2027. Die Kommission wollte zunächst, dass die Fonds schon bis 2022 gefüllt sein sollten. Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden können, ob sie den geforderten Finanzierungsbeitrag der Banken noch einmal nach deren Risikoprofil abstufen. Die Kommission hatte eine harmonisierte Abstufung nach Risikoneigung der Banken gefordert. Dahinter steht die Überlegung, dass es je nach Risikoorientierung eines Instituts unterschiedlich wahrscheinlich ist, dass die Einlagensicherung greifen muss. Die Risikogewichtung soll zwischen 50 und 200 Prozent liegen können.

Nach dem Ratskompromiss sollen die geschützten Guthaben generell innerhalb von zwanzig Arbeitstagen ausgezahlt werden. Der zuständige Berichterstatter im Parlament, Peter Simon (SPD), will zusätzlich durchsetzen, dass ein Mindestbetrag von 5000 Euro schon binnen fünf Tagen gezahlt wird. Diese Forderung lässt sich nach Meinung der Mitgliedstaaten kaum durchsetzen, weil im Falle einer Insolvenz zunächst etliche Details überprüft werden müssten, etwa, wer genau Anspruch auf eine Zahlung habe. Die bestehenden Meinungsunterschiede zwischen Staaten und Parlament sollen bis Oktober geklärt werden.

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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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