04.08.2010 · Urteil: Stadtwerke über Spekulation hinreichend aufgeklärt
ham. FRANKFURT, 4. August. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Streit um verlustträchtige Zinsderivategeschäfte zwischen der Deutschen Bank und den Stadtwerken Pforzheim der Bank vollständig recht gegeben. Die Stadtwerke Pforzheim hatte das Kreditinstitut auf 3,9 Millionen Euro verklagt, weil sie nur gegen Zahlung dieser Summe an die Deutsche Bank aus dem sich ungünstig entwickelnden Geschäft hatte aussteigen können. Der 23. Senat unter Vorsitz von Birgitta Schier-Ammann wies die Klage ab.
Der von der Deutschen Bank verkaufte "CMS Spread Ladder Swap" hätte geeignet sein können, die Zinslast der Stadtwerke zu drücken. Auf die "asymmetrische Risikoverteilung" - einem begrenzten Gewinn stand ein nicht bezifferbarer Verlust gegenüber - habe die Deutsche Bank zuvor in ihrer Präsentation zur Anlegerberatung ausreichend hingewiesen, urteilte die Richterin. Damit seien die Stadtwerke über den spekulativen Charakter der Anlage hinreichend aufgeklärt worden.
Damit urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch nicht nur anders als die Vorinstanz, sondern verwarf auch den von Schier-Ammann selbst im Mai in der mündlichen Verhandlung angeregten Vergleich (F.A.Z. vom 20. Mai). Damit liegen nun in Verfahren zwischen Deutscher Bank und Kommunen, denen sie Spread Ladder Swaps verkauft hat, neun Urteile der zweiten Instanz vor. Sieben hat die Deutsche Bank gewonnen, in einem teilten sich die Parteien die Kosten, in einem wurde die Bank zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt.
Vor allem dieses Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart gegen die Deutsche Bank hatte im März für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hielt die Zins-Swaps für "eine Art Glücksspiel, das die Kommunen gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen" spielten. Es rügte zudem "inhaltlich fehlerhafte Informationsunterlagen" der Deutschen Bank. Daraufhin hatten einige Kommunen auf eine "Trendwende" in der Rechtsprechung gehofft.
Mit seinem Urteil vom Mittwoch aber stärkte das Oberlandesgericht Frankfurt die bisherige überwiegende Rechtsprechung. Allerdings ist nur etwa die Hälfte der bisher neun zweitinstanzlichen Urteile rechtskräftig. Endgültig wird erst der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in dieser Serie von Verfahren fällen.