06.07.2004 · Seit Anfang der Woche berät auf Betreiben der amerikanischen Regierung der UN-Sicherheitsrat in New York über eine schärfere Resolution zum Darfur-Konflikt. In der Resolution 1547 vom 11. Juni 2004 hatte der Sicherheitsrat die Konfliktparteien ...
Seit Anfang der Woche berät auf Betreiben der amerikanischen Regierung der UN-Sicherheitsrat in New York über eine schärfere Resolution zum Darfur-Konflikt. In der Resolution 1547 vom 11. Juni 2004 hatte der Sicherheitsrat die Konfliktparteien nur dazu aufgefordert, die Kämpfe einzustellen und eine politische Lösung zu finden. Zuvor hatte der Vorsitzende des Sicherheitsrats am 25. Mai 2004 eine Erklärung abgegeben, in der er ebenfalls zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts aufforderte. Mit Blick auf das Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Sicherheitsrat sagte am Dienstag Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul: "Es muß eine Reihe von Verschärfungen geben." In jedem anderen internationalen Konflikt wären schon längst Sanktionen beschlossen worden. Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen des Resolutionsentwurfs. "Der Sicherheitsrat
erkennt mit schwerer Besorgnis die andauernde humanitäre und Menschenrechtskrise, einschließlich der fortgesetzten Angriffe auf Zivilisten, bei denen das Leben von Hunderttausenden aufs Spiel gesetzt wird; (. . .)
begrüßt das Waffenstillstandsabkommen, das am 8. April 2004 in N'Djamena geschlossen wurde; (. . .)
nimmt die Entscheidung der sudanesischen Regierung zur Kenntnis, die Streitkräfte zu mobilisieren, um die Djandjawid-Milizen zu entwaffnen;
begrüßt das Bekenntnis der sudanesischen Regierung zur Untersuchung der Greueltaten und zur Strafverfolgung der Verantwortlichen;
drückt seine Entschiedenheit aus, alles Mögliche zu tun, um eine humanitäre Katastrophe zu vermeiden und möglicherweise weitere Maßnahmen zu ergreifen;
stellt fest, daß die Situation in Sudan eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit ist;
1. ruft die sudanesische Regierung dazu auf, ihre öffentlich gemachten Zusagen unverzüglich zu erfüllen, darunter die Zusagen, alle militärischen Angriffe in Darfur zu beenden, die Djandjawid-Milizen der sudanesischen Region Darfur zu entwaffnen und zu neutralisieren (im weiteren als die "Djandjawid" bezeichnet), die Zivilisten zu beschützen, einschließlich derer in Vertriebenenlagern, mit allen humanitären Hilfsorganisationen vollständig zusammenzuarbeiten und ihnen unbeschränkten und dauerhaften Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsteilen zu gewähren, damit sie humanitäre Hilfe leisten können, einschließlich der Vergabe von Visa und Reisegenehmigungen und der unverzüglichen Freigabe von Ausrüstung und Gütern, vollständig mit der Waffenstillstandskommission zusammenzuarbeiten, einschließlich uneingeschränkten Zugangs für die von der Afrikanischen Union geführten Beobachter, und mit der Untersuchung der Verletzungen von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht zu beginnen;
2. befürwortet die Entsendung internationaler Beobachter in die sudanesische Region Darfur unter Führung der Afrikanischen Union, bekräftigt die Notwendigkeit für die sudanesische Regierung und alle beteiligten Parteien, die Arbeit der Beobachter zu unterstützen;
3. drängt die Mitgliedstaaten dazu, das Beobachterteam, das von der Afrikanischen Union angeführt wird, mit Personal und anderer Hilfe zu stärken, und fordert den Generalsekretär dazu auf, Menschenrechtsbeobachter der UN zu entsenden, die sich an den Bemühungen der Beobachter der Afrikanischen Union beteiligen, und bittet den Generalsekretär zu überlegen, welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sein könnten, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern;
4. drängt die Parteien des Waffenstillstandsabkommens von N'Djamena vom 8. April, ohne Verzögerung ein politisches Abkommen zu schließen;
5. wiederholt seine Unterstützung für das Naivasha-Abkommen, das die Regierung Sudans und das "Sudan People's Liberation Movement"(. . .) unterzeichnet haben; (. . .)
6. entscheidet, daß alle Staaten, die nötige Maßnahme ergreifen sollen, um den Verkauf und den Nachschub von Waffen und dazugehörigem Material jeglicher Art, einschließlich (. . .) Munition, Militärfahrzeugen und Ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen, egal, ob sie aus ihren Staatsgebieten stammen oder nicht, durch ihre Staatsangehörigen oder von ihrem Staatsgebiet aus oder unter Verwendung von Schiffen unter ihrer Flagge oder Flugzeugen an die Djandjawid oder an jedes Mitglied der Djandjawid zu verhindern;
7. entscheidet, daß alle Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um zu verhindern, daß die Djandjawid von ihren Staatsangehörigen oder von ihrem Staatsgebiet aus technische Ausbildung oder Hilfe erhalten, die mit der Lieferung, Herstellung, dem Unterhalt und der Verwendung der Gegenstände im obigen Paragraphen 6 zu tun haben;
8. entscheidet auch, daß alle Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Einreise oder den Transit durch ihre Gebiete von Mitgliedern der Djandjawid-Milizen zu verhindern (. . .), die eine Gefahr für Frieden und Sicherheit in der sudanesischen Region Darfur darstellen oder an schweren Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts beteiligt sind oder waren;
(. . .)
14. fordert den Sondergesandten des Generalsekretärs auf, eng mit der Regierung Sudans und ihren Untersuchungen von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zusammenzuarbeiten;
15. Beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben."
(F.A.Z.)