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Verdi stellt Strafanzeige gegen die Konkurrenz

10.03.2008 ·  In der Auseinandersetzung um den Post-Mindestlohn spielt die kleine Briefgewerkschaft GNBZ eine Schlüsselrolle. Verdi hält sie für eine von der Arbeitgeberseite ferngesteuerte Pseudogewerkschaft.

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bü. BONN, 10. März. Im Streit über den Post-Mindestlohn geht die Gewerkschaft Verdi mit einer Strafanzeige gegen die konkurrierende Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) vor. Wegen des Anfangsverdachts auf "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" werde Verdi an diesem Dienstag Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln stellen, sagte eine Sprecherin. Man habe Unterlagen und anderes Material, um zu belegen, dass die GNBZ von den Briefunternehmen Pin und TNT finanziell unterstützt werde. Verdi und die Fachgewerkschaft DPVKOM haben die GNBZ seit ihrer Gründung im Oktober vorigen Jahres immer wieder als verlängerten Arm der Arbeitgeber angegriffen. Ihr einziges Ziel sei es, den Mindestlohn für die Briefbranche auszuhebeln.

Der geschäftsführende GNBZ-Vorstand Arno Doll wies den Vorwurf zurück. Die Gewerkschaft finanziere sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, nicht aber aus Zuwendungen der Arbeitgeber, sagte er dieser Zeitung. Doll ist der einzige hauptberufliche Mitarbeiter der Gewerkschaft, die nach seinen Angaben rund 1300 Mitglieder zählt.

Ziel sei es, möglichst schnell auf 3000 bis 4000 Mitglieder zu kommen. In den vergangenen Wochen sei der Zulauf stark gewachsen, sagte Doll, der viele Jahre in der Tengelmann-Geschäftsführung und anschließend als Steuerberater gearbeitet hat. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen den Post-Mindestlohn sieht er die GNBZ als vollwertige Gewerkschaft anerkannt. "Natürlich ist die GNBZ tariffähig. Das ist die Grundlage der Entscheidung. Hätte der Richter Zweifel an der Tariffähigkeit, würde er sich selbst das Haupt abschlagen", sagte er. Doll formuliert drastisch, aber durchaus einleuchtend. Denn der Berliner Richterspruch stützt sich auf den Tarifvertrag, den die GNBZ mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste abgeschlossen hatte. Die dadurch ausgelöste Tarifbindung in den Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post verbiete es dem Gesetzgeber, ihnen über das Entsendegesetz den seit Jahresbeginn gültigen Mindestlohn aufzuzwingen. Ohne eine implizite Anerkennung der GNBZ bräche diese Argumentation in sich zusammen.

Genau deshalb ist das Urteil für Verdi und DPVKOM "völlig unverständlich". Die Gründung der von ihnen als Pseudogewerkschaft verteufelten Arbeitnehmervertretung war eine direkte Reaktion auf den eigenen Mindestlohntarifvertrag. Verdi und DPVKOM hatten ihn im vorigen Sommer mit einem praktisch nur aus der Deutschen Post und einigen ihrer Tochtergesellschaften bestehenden Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt. Private Konkurrenten wie TNT und Pin saßen nicht mit am Tisch. Sie gründeten einen eigenen Arbeitgeberverband, der kurz darauf mit der neu entstandenen GNBZ einen eigenen, niedrigeren Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) vereinbarte. Seitdem tobt der Streit, ob die GNBZ überhaupt Gewerkschaftsstatus hat oder als Trojanisches Pferd der Arbeitgeber fungiert. Ihr Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des eigenen Mindestlohntarifvertrages stößt deshalb im Arbeitsministerium auf große Skepsis. Bestätigt sieht man sich dort durch ein Gutachten des Oldenburger Arbeitsrechtlers Thomas Blanke. Er verweist auf Anhaltspunkte, dass die GNBZ mit "erheblicher finanzieller und personeller Unterstützung der Arbeitgeberseite ins Leben gerufen worden ist und keine authentische Arbeitnehmervertretung darstellt".

Doll bezeichnete das Gutachten als Auftragsarbeit für Verdi. Die Gründung der Gewerkschaft sei von der Pin-Belegschaft ausgegangen. Die Mitarbeiter hätten schnell erkannt, dass der völlig überhöhte Mindestlohn nur der Deutschen Post diene und die eigenen Arbeitsplätze zerstöre. "Warum ist eigentlich von Verdi nichts zu den Massenentlassungen bei Pin zu hören"? fragt der Gewerkschaftsvorstand.

Quelle: F.A.Z., 11.03.2008, Nr. 60 / Seite 15
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