27.10.2004 · "Kern der Staatlichkeit Deutschlands darf nicht zur Disposition gestellt werden" / Änderung des Grundgesetzes gefordert
fy. BERLIN, 27. Oktober. In der Union gibt es einen Dissens über den Europäischen Verfassungsvertrag, der am Freitag in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer unterzeichnet werden soll. Die Ratifizierung durch den Bundestag und den Bundesrat soll schon in wenigen Monaten folgen. Dazu ist in Bundestag wie Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Das heißt, die Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der unionsregierten Länder ist Voraussetzung dafür, daß die EU-Verfassung in Kraft treten kann.
Die bereits während der Arbeit an dem Verfassungsentwurf bekanntgewordenen Vorbehalte innerhalb der Union gegen die Verfassung sind durch den nun anlaufenden Ratifizierungsprozeß weiter zugespitzt worden. Sie beziehen sich auf die Teile der EU-Verfassung, durch die nach Ansicht von Unionspolitikern wesentliche Rechte des Bundestages auf die EU-Ebene übertragen werden sollen. Mit dem EU-Verfassungsvertrag werde demnach dem Bundestag ein Großteil seiner bisherigen Rechte genommen und auf Brüssel übertragen. Trete diese Verfassung in Kraft, so erhalte die EU zu den Rechten, die sie bereits habe, Zuständigkeiten in weiteren zwanzig Politikbereichen. Zu ihnen gehören die Regelung des Ausländer- und Asylrechts ebenso wie die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der einzelnen EU-Länder. Außerdem hat dann nicht mehr der deutsche Gesetzgeber, wie in der Union hervorgehoben wird, also der Bundestag und die Landtage, sondern "Brüssel" darüber zu entscheiden, ob die Städte ihre Wasserversorgung an Privatunternehmer verkaufen müssen, ob sie den öffentlichen Nahverkehr weiter betreiben und subventionieren dürfen und ob die Städte und Gemeinden für die Einlagen der Sparkassenkunden weiterhin mit ihrem Eigentum haften dürfen. Die Kritiker in der Union sehen in diesen Zuständigkeitsübertragungen einen Verstoß gegen das Gebot des Grundgesetzes, nach dem der Kern der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Disposition gestellt werden darf. Sie verweisen auf das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Sie verweisen insbesondere auf die vier Leitsätze des Urteils. Dort heißt es, das Grundgesetz verbiete es, die Einflußnahme der Wähler auf die Ausübung von Staatsgewalt zu entleeren, indem Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Institutionen wie die EU in einem Umfang verlagert werden, daß das demokratische Prinzip verletzt wird. Ausdrücklich stellt das Urteil fest: "Dem Deutschen Bundestag müssen Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben."
Ein Teil der Union sieht diesen Grundsatz durch die EU-Verfassung verletzt. Über diese Frage gibt es in der Bundestagsfraktion der CDU/CSU allerdings einen tiefen Dissens. Die Fraktionsführung, insbesondere der für die Europapolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Schäuble und der europapolitische Sprecher Hintze, wollen die geschlossene Zustimmung der Fraktion zu dem vorliegenden Verfassungstext durchsetzen. Dagegen erhebt ein Teil der Fraktion, für die der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Gerd Müller und die Abgeordneten Silberhorn und Singhammer zu Sprechern geworden sind, grundsätzliche Einwände. Auch der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Glos, hat schon grundsätzliche Bedenken geäußert und den Ausgang des Ratifizierungsverfahrens als offen bewertet. Insbesondere von der CSU-Landesgruppe wird daher gefordert, einen Grundgesetzverstoß dadurch zu vermeiden, daß der Bundestag ein maßgebliches Mitwirkungsrecht erhält.
Dazu halten die Kritiker eine Änderung des Grundgesetzes für erforderlich. Durch sie soll die Bundesregierung, die in den EU-Gremien an der europäischen Gesetzgebung direkt teilnimmt, verpflichtet werden, sich an den Willen des Bundestages zu halten. Das würde bedeuten, daß die Willensbekundungen und Stellungnahmen des Bundestages für das Verhalten der deutschen Minister in den EU-Gremien bindend würden. Dann wäre beispielsweise auch die Entscheidung der EU, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei oder einem anderen Staat aufzunehmen, an die vorherige Zustimmung des Bundestages gebunden. Das gilt ebenso für die Ernennung deutscher EU-Kommissare oder die Veränderung des EU-Finanzierungssystems, für das Deutschland nach wie vor die Hauptlast trägt.
Die CDU-Führung will diese Erweiterung der Rechte des Bundestages durch eine Grundgesetzänderung nicht. Das wurde in den Verhandlungen der Kommission der Union zur Vorbereitung des Ratifikationsverfahrens deutlich. Sie ist nach ihren Vorsitzenden, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Schäuble und dem bayrischen Europaminister Sinner benannt. Sie wurde im Juni dieses Jahres ins Leben gerufen, um zu klären, welche Forderungen die Union für die Zustimmung zur Ratifikation der EU-Verfassung erheben solle.
Schon während der Beratungen über den Text der Verfassung waren starke Vorbehalte in der CDU/CSU-Fraktion deutlich geworden. Sie reichten vom fehlenden Gottesbezug bis hin zu der (gescheiterten) Forderung, eine klare Abgrenzung der Kompetenzen durchzusetzen, die bei der EU, bei den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie bei den Regionen (Ländern) liegen sollten. Vor allem aber wurde Widerspruch dagegen laut, daß dem Bundestag zugunsten der EU weitere zentrale Kompetenzen in der Ausländer- und Asylpolitik, in der Wirtschafts-, in der Sozial- und in der Beschäftigungspolitik, im Zivilschutz, im Sport und bei der Daseinsvorsorge weggenommen werden sollten - so, wie es nun in dem Entwurf vorgesehen ist.
Nachdem das angesichts der Haltung der Bundesregierung nicht zu verhindern war, versucht nun ein Teil der Union, den Einfluß des Bundestages auf diese Gesetzgebungsfelder durch eine Ausweitung seiner Rechte bei der europäischen Gesetzgebung zu sichern. Die dafür erforderliche Änderung des Grundgesetzes wird aber, wie in der Schäuble-Sinner-Kommission klarwurde, vom CDU-Teil abgelehnt.
Einig ist man sich dagegen in der Union darüber, daß folgende Entscheidungen der EU an eine vorherige Zustimmung des Bundestages gebunden werden sollen: die Aufnahme von Verhandlungen über Änderung von EU-Verträgen und EU-Beitritte; die Ablösung des Einstimmigkeitsprinzips durch Mehrheitsentscheidungen innerhalb der EU; Beschlüsse darüber, wieviel Geld die einzelnen Mitgliedsländer an die EU zahlen müssen, wen Deutschland als Kommissar und wen es als Richter für den Europäischen Gerichtshof benennt. Mit diesen Forderungen ist die Union bisher nicht an die Bundesregierung herangetreten, so daß bisher auch offen ist, wie die Regierung dazu steht. Um eine Berücksichtigung dieser Forderungen zu erreichen, muß die CDU ihre Position vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses des Bundestages, der auf die Ratifizierung zielt, einbringen.
Karlsruhe hat entschieden: "Dem Deutschen Bundestag müssen Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben." Ein Teil der Union sieht diesen Grundsatz durch die EU-Verfassung verletzt. In der Fraktion gibt es hierüber tiefen Dissens.