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Karlsruhe oder: Nichts wird so heiß gegessen . . .

03.08.2009 ·  Leser Dr. Wilhelm Schürmann sorgt sich darum, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni zum Lissabonner Vertrag durch innerstaatliche Verzögerungen bei der Meinungsbildung der Legislative eine Mehrheitsbildung ...

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Leser Dr. Wilhelm Schürmann sorgt sich darum, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni zum Lissabonner Vertrag durch innerstaatliche Verzögerungen bei der Meinungsbildung der Legislative eine Mehrheitsbildung im EU-Rat ohne Deutschland stattfinden werde ("Berlins europapolitische Handlungsfähigkeit", F.A.Z. vom 25. Juli). Die Befürchtung muss für jeden unbegründet erscheinen, der über die Jahre hinweg vor Ort im multilateralen und europapolitischen Bereich engagiert war. Es gibt in Brüssel genug taktische Möglichkeiten, um der geschilderten Gefahr zu begegnen, und die Regierungsvertreter nutzen sie auch weidlich aus. Wenn noch nicht zur Genüge geschehen, müssen sich darüber hinaus die EU-Partner spätestens jetzt daran gewöhnen, dass es eben auch Mitgliedstaaten gibt, bei denen die Haltung zu einem Vertrag etwa nicht zentralistisch beschlossen oder gar von oben gewissermaßen par ordre de mufti festgelegt wird, sondern wo dies vielmehr in geschichtlich gewachsenen und institutionell entwickelten Stufen geschieht, und dass dies eben alles seine Zeit braucht.

In der Praxis sind bei Fragen mit außenpolitischem Belang schon jetzt Bundestag und Bundesrat weitgehend auf Vorgaben der Ministerialbürokratie angewiesen. In diesem Bereich fehlen den meisten Abgeordneten und auch und besonders den Landesvertretern einfach Einzelwissen und Gesamtschau, die nun einmal gerade in komplizierten Einzelfragen nicht aus den Augen zu verlieren sind. Das Zusammenwirken von Regierung und Legislative drückte sich bisher schon darin aus, dass den Abgeordneten für ihre Initiativen etwa seitenlange Ausarbeitungen und ganze Gesetzesbegründungen von Regierungsseite geliefert werden. Das wird sich auch durch das Urteil vom 30. Juni nicht ändern, im Gegenteil. Es ist dies, wenn man so will, eine Amtshilfe eigener Art, die sich in der parlamentarischen Praxis herausgebildet hat. Man fragt sich, ob diese praktische Verklammerung den Verfassungsrichtern bei Abfassung des Urteils nicht bekannt oder bewusst gewesen ist.

Und was besonders den Bundesrat angeht: Man greife doch einmal in die Geschichte zurück. Am Anfang des Kaiserreichs wurde für Bayern der ständige Vorsitz im Auswärtigen Ausschuss des Bundesrats festgelegt. Damit sollte diesem Bundesstaat besonderer Einfluss auf die Außenpolitik gegeben werden. Der Ausschuss, der wie alle anderen Gremien des Bundesrats faktisch von der Beamtenebene gelenkt wurde, hat kein einziges Mal eine herausragende Rolle gespielt, sondern regelmäßig alles abgenickt, was ihm die Regierung vorgelegt hat. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht ist.

ERWIN HARTMANN, BONN

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