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Wenn auf dem Laptop keine Daten sind

17.08.2009 ·  In der Ferienzeit beschlagnahmt der Zoll besonders viele Waren: Von illegalen Souvenirs bis zu Elektronikgeräten

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isk./aldt. Frankfurt. Der Koffer war auf weiter Reise. Er kam mit dem Flugzeug aus Nigeria und war auf dem Weg nach Italien. Kurz vor dem Umladen entdeckten Zollbeamte bei einer Routinekontrolle jedoch zwei längliche Gegenstände auf dem Röntgenbild. Sie zogen den Koffer aus dem Verkehr - und fanden darin zwei dick in Alufolie und Zeitungspapier eingewickelte Stoßzähne, die wahrscheinlich mehrere tausend Euro wert sind.

Einen so großen Fund hatte es am Flughafen lange nicht gegeben, wie Zollsprecher Andreas Urbaniak sagt. Das sei schon ein erheblicher Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen gewesen. Dass ausgerechnet zur Hauptreisezeit im Sommer derartige Schmuggelversuche aufgedeckt würden, sei aber nicht weiter verwunderlich. Denn in diesen Monaten seien die Koffer voll mit Souvenirs - darunter finde sich immer wieder Verbotenes.

Die Menschen brächten alles Mögliche aus dem Urlaub mit, sagt Urbaniak. "Und vieles davon ist nun mal illegal." Die Liste der verbotenen "Mitbringsel" sei lang: Von Produkten aus Elfenbein oder Krokodilleder bis zu in Alkohol eingelegten Schlangen oder getrockneten Seepferdchen sei alles dabei. Und auch gefälschte Markenware wie etwa Nachahmungen von Produkten bekannter Modedesigner oder Sportartikelhersteller würden gerne aus dem Urlaub mitgebracht. "Die Zöllner", sagt Urbaniak, "müssen in dieser Zeit besonders wachsam sein."

Tierische oder pflanzliche Produkte, deren Einfuhr gegen das Artenschutzgesetz verstoßen, werden sofort beschlagnahmt. Dem Reisenden, der die Artikel mit sich führt, droht in der Regel ein Strafverfahren. "Da sind die Gesetze sehr streng", so Urbaniak. Das Gleiche gelte für gefälschte Modeartikel wie Taschen oder Kleidung. Da fast jeder große Hersteller inzwischen eine sogenannte Grenzbeschlagnahme beantragt habe, sei der Zoll verpflichtet, die entsprechenden Produkte sicherzustellen.

Dabei sind es jedoch nicht nur Urlaubspräsente oder -einkäufe, die den Zoll in der Reisezeit beschäftigen - auch immer mehr "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" fallen den Zöllnern auf, wie Christian Heylmann sagt. Heylmann ist Zollbeamter und zuständig für die Kontrollen im Reiseverkehr. Er achte nicht nur die Einhaltung der Gesetze, die den Arten- oder Markenschutz betreffen. Oft gehe es auch um steuerrechtliche Vorschriften.

Denn viele Urlaubsreisende kaufen sich inzwischen elektronische Artikel im Ausland, etwa in Amerika oder Asien, weil sie dort günstiger sind. Bei der Einreise nach Deutschland wählen sie dann den Ausgang mit dem Schild "Nichts zu verzollen", womit sie sich strafbar machen, wie Heylmann sagt. Derartige Fälle hätten in letzter Zeit zugenommen. Zu den am häufigsten "geschmuggelten" Artikeln gehörten Laptops, Kameras oder MP3-Spieler. Und der Preis dieser Produkte übersteige meist die Freigrenze von 430 Euro.

So wurde vor zwei Wochen der Laptop eines Urlaubsreisenden sichergestellt, welcher mit dem Flug aus Detroit kam und angab, er habe nichts zu verzollen. Als die Beamten trotzdem sein Gepäck kontrollierten und den Laptop fanden, behauptete der Mann, er habe das Gerät im April dieses Jahres in Polen gekauft. Heylmann und seine Kollegen glaubten ihm nicht, denn das Gerät war wie neu.

Wie sich herausstellte, waren auf dem Computer aber keine Daten - weder angelegte Ordner noch Dateien. Der Reisende sagte, er nutze den Laptop nur zum Schreiben von E-Mails. Aber auch im entsprechenden E-Mail-Programm war keine Korrespondenz gespeichert. Hinzu kam, dass die Tastatur "amerikanisch" war: das "Y" und das "Z" waren im Vergleich zur europäischen Tastatur an anderer Stelle. "Da werden wir dann schon misstrauisch", sagt Heylmann.

Der Laptop wurde vorerst beschlagnahmt, der Mann musste das Gerät nachträglich versteuern: Bei einem Wert von rund 1400 Euro waren knapp 400 Euro an Steuern und Strafe zahlen. Zudem droht ihm nun ein Steuerstrafverfahren. Er kündigte an, den Kaufbeleg des Computers unverzüglich per Post zu schicken, sobald er zu Hause sei. Laut Zoll ist der Beleg bis heute nicht angekommen. Darüber hinaus haben die Zöllner in der Filiale der Elektronikkette nachgefragt, in der der Mann den Computer gekauft haben will. Dort aber wird dieses Modell nach Auskunft des Marktleiters gar nicht geführt.

"Viele Reisende versuchen ihr Glück einfach, im Ausland günstig erworbene Gegenstände einzuschmuggeln, und versuchen sich dann herauszureden, wenn sie erwischt werden", sagt Urbaniak. "Gutgläubig sein dürfen wir nicht." Doch es gebe auch jene Reisende, die tatsächlich unwissend seien - das gilt vor allem für Urlauber mit diversen Souvenirs. "Um sich bei der Einreise Ärger zu ersparen", so Urbaniak, "sollte man sich am besten schon vor dem Urlaub informieren, was man unbedenklich ins Land bringen darf und was nicht."

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