28.10.2009 · ajw. OFFENBACH. Der Rechtsvertreter der Stadt Offenbach gibt sich im Streit um eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes und der Festlegung von "wettbewerbsfähigen Betriebszeiten" gelassen. Laut einer Mitteilung sieht der Berliner Rechtsanwalt ...
ajw. OFFENBACH. Der Rechtsvertreter der Stadt Offenbach gibt sich im Streit um eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes und der Festlegung von "wettbewerbsfähigen Betriebszeiten" gelassen. Laut einer Mitteilung sieht der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen, der Offenbach vertritt, durch die Erwägungen der CDU/FDP-Koalition in Berlin, das Gesetz zugunsten von Nachtflügen zu ändern, keine Auswirkungen auf das aktuelle Gerichtsverfahren.
Geulen schreibt, in der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen gelte die Rechtslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung 2007, ferner der von Landesregierung und Landtag beschlossene Hessische Landesentwicklungsplan. Dieser sehe ein striktes Nachtflugverbot am gesamten Flughafen nach Aufnahme des Betriebs der neuen Landebahn vor.
Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), zuständig für Offenbachs Initiativen gegen den geplanten Flughafenausbau, verweist darauf, dass in dieser Frage ein Bundesgesetz nicht die Länderhoheit unterlaufen könne. Der Landesentwicklungsplan könne nicht nachträglich verändert werden, ohne dem Flughafenausbau die Grundlage zu entziehen.