12.11.2009 · Verwaltungsgerichtshof rügt Defizite im Bebauungsplan und zwingt Wiesbaden kostspielige Lösungen auf
htr. WIESBADEN. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan der Stadt Wiesbaden für das Künstlerviertel gestern für unwirksam erklärt. Das Urteil gilt als Vorentscheidung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Kommune und dem Holzhändler Blum. Dieser war auf zwei Ebenen gegen den Bau von 16 Einfamilienhäusern in der unmittelbaren Nachbarschaft seines Grundstücks vorgegangen: Er hatte einen Baustopp erwirkt, indem er Verstöße gegen die Erfordernisse des Brandschutzes geltend machte. Und er hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, um den Bebauungsplan überprüfen zu lassen. Dieser definiert das Künstlerviertel als Wohngebiet. Mit diesem Antrag hatte Blum gestern Erfolg.
Das Gericht urteilt, dass der Bebauungsplan an einem "erheblichen Ermittlungs- und Abwägungsdefizit" leide, da er auf einer zu schmalen Tatsachenbasis beschlossen worden sei. Die Stadt habe eine "unverträgliche Gemengelage" zwischen Wohnbebauung und Gewerbebetrieben geplant, ohne die dadurch entstehenden Konflikte zu bewältigen. Dies gelte vor allem für die Lärmimmissionen und andere Gefahren, die dadurch entstünden, dass die Wohnbebauung zu nah an das bereits seit rund 100 Jahren ansässige Holzhandelsunternehmen heranrücke.
Die Richter äußern auch formelle Bedenken. So trug die Bekanntmachung des Bebauungsplans vom August 2007 nicht die Unterschrift des Wiesbadener Oberbürgermeisters. Diesen Mangel wollte die Stadt beheben, indem sie den Bebauungsplan im Mai dieses Jahres abermals bekanntmachte, diesmal versehen mit der Unterschrift des Rathauschefs.
So sei der Bebauungsplan rückwirkend noch einmal in Kraft gesetzt worden, ohne aber den Sachverhalt abermals zu überprüfen, erklären die Richter. Zu diesem Zeitpunkt sei aber schon erkennbar gewesen, dass sich die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem Gewerbegrundstück der Holzhandlung nicht würde realisieren lassen.
Nach dem Urteil zum Bebauungsplan muss das Gericht jetzt noch über den von Blum erwirkten Baustopp befinden. Die Stadt hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Wie gestern zu hören war, könnte die Entscheidung schon heute fallen.
Die juristische Auseinandersetzung ist von einer besonderen Brisanz, weil unter ihr 16 junge Familien leiden, die im Vertrauen auf Zusagen der Stadt ihr Vermögen in die Häuser investiert und ihre bisherigen Mietverträge schon gekündigt hatten.
Der verantwortliche Stadtentwicklungsdezernent Joachim Pös (FDP) versprach gestern Abend in einer Pressekonferenz, "dass die betroffenen Erwerber von dem, was auf sie zukommt, freigestellt werden". Gedacht ist anscheinend an einen finanziellen Ausgleich.
Darüber hinaus will Pös innerhalb von wenigen Monaten einen neuen Bebauungsplan aufstellen, mit dem die gerügten Mängel behoben werden. Die Sache eile so sehr, dass auch Sondersitzungen der Stadtverordneten ins Auge gefasst werden müssten.
Eines der Defizite ist der Abstand zwischen den in vier Reihen angeordneten Häusern und dem Betrieb. Ihn zu vergrößern würde den "Rückbau" der Eigenheime bedeuten. Pös äußerte die Befürchtung, "dass wahrscheinlich einige von den Häusern wegmüssen".
Das ließe sich nach wie vor durch eine Einigung mit Blum vermeiden. Die Verhandlungen über eine Umsiedlung seines Betriebes sind bislang zwar erfolglos gewesen. Dass sie wiederaufgenommen werden, ist aber keineswegs ausgeschlossen. Pös unterstrich gestern, er habe Blum "nie als Gegner wahrgenommen". Dieser habe "nur seine Rechte wahrgenommen". Blums Anwalt sagte, wenn die Stadt an der Wohnbebauung festhalten wolle, müsse sie ernsthaft verhandeln, um die Umsiedlung finanzierbar zu machen.