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Gericht hebt Gebührenbescheide des HR auf

18.01.2010 ·  Giessen (lhe). Das Verwaltungsgericht Gießen hat gestern in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld ...

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Giessen (lhe). Das Verwaltungsgericht Gießen hat gestern in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld für ein "neuartiges Rundfunkgerät", einen internetfähigen PC, haben wollte. Wie das Gericht mitteilte, hatten die Kläger argumentiert, ihre PCs nicht als Radio oder Fernsehgerät zu nutzen. Die Rechner dienten nur der Verwaltung von Mitgliedern beziehungsweise Mitarbeitern, dem E-Mail-Verkehr oder der Pflege des Internetauftritts. Laut Urteil muss der Sender nachweisen, dass die Geräte für den Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Nach der Begründung des Gerichts ist die Rundfunkempfangsfunktion in dem PC nur untergeordnet. Ein Nachweis der Rundfunknutzung sei dem HR nicht gelungen. Nur aus dem Besitz des Gerätes könne darauf nicht geschlossen werden. Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen nicht schon ein herkömmliches Rundfunkgerät bereitgehalten wird und der internetfähige Computer als Zweitgerät gebührenfrei wäre.

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