03.02.2010 · anr. DEN HAAG, 3. Februar. Der wegen Volksverhetzung und Diskriminierung von Muslimen vor Gericht stehende niederländische Abgeordnete Geert Wilders darf in dem Verfahren nur drei der 18 von ihm benannten Zeugen aufrufen.
anr. DEN HAAG, 3. Februar. Der wegen Volksverhetzung und Diskriminierung von Muslimen vor Gericht stehende niederländische Abgeordnete Geert Wilders darf in dem Verfahren nur drei der 18 von ihm benannten Zeugen aufrufen. Wilders, Gründer und Anführer der Freiheitspartei, hatte unter anderem beantragt, den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des Filmemachers Theo van Gogh und einige im Ausland lebende, als radikal geltende Imame vorzuladen. Er darf nun aber nur drei Islam-Fachleute aufrufen. Dadurch dürfte sich das Hauptverfahren, das nicht vor Juni beginnen soll, weniger lange hinziehen als Wilders es womöglich gehofft hat. Das von Wilders als "politischer Prozess" bezeichnete Verfahren trägt laut Umfragen eindeutig zur Popularität der Freiheitspartei bei. Allerdings wird Wilders laut dem Beschluss vom Mittwoch während des Verfahrens befragt; die Staatsanwaltschaft hatte ihm diese Gelegenheit zur öffentlichen Selbstdarstellung verwehren wollen. Wilders scheiterte wiederum mit dem Versuch, die Sache direkt höchstrichterlich klären zu lassen; das Amsterdamer Gericht erklärte sich für zuständig. Der vielfach mit dem Tode bedrohte Politiker beschreibt den Islam als "faschistische Ideologie". Seine Partei war als zweitstärkste Kraft aus der Europawahl 2009 hervorgegangen und tritt am 3. März in Den Haag und Almere erstmals zur Kommunalwahl an.