04.08.2009 · Bewährungsstrafe für früheren CDU-Vorsitzenden Blömer
reb. KÖLN, 4. August. Das Landgericht Köln hat am Dienstag den früheren Vorsitzenden der Kölner CDU, Richard Blömer, wegen Untreue in Tateinheit mit Betrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Acht weitere Angeklagte erhielten Geldstrafen zwischen 80 und 120 Tagessätzen in Höhe von je 60 bis 250 Euro. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen die Urteile einzulegen. Nach Auffassung des Gerichts waren die Angeklagten im Jahr 1999 am Verschleiern einer illegalen Parteispende in Höhe von etwa 33 000 Euro beteiligt gewesen. Demnach wurde das Geld in Einzelspenden gestückelt und unter Verwendung falscher Spendernamen in die Parteikasse geschleust. Einige Parteimitglieder sollen fingierte Spendenquittungen von der CDU in Köln bekommen und diese steuerlich geltend gemacht haben.
In der teilweise turbulent verlaufenden Hauptverhandlung hatten die Angeklagten stets beteuert, unschuldig zu sein. Das Angebot der Justiz, das Verfahren mit Ausnahme des Falls Blömer gegen Geldauflage einzustellen, hatten die Angeklagten abgelehnt. Weil die Kölner Justiz überlastet war, hatte sich das Verfahren über viele Jahre hingezogen. Der Vorsitzende Richter ging darauf am Dienstag in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausführlich ein. Er sprach davon, dass sich der Abschluss des Verfahrens in "rechtsstaatswidriger Weise" verzögert habe. Obwohl in der Sache schon seit 2002 ermittelt worden war, wurde erst 2006 Anklage erhoben. Die Hauptverhandlung wiederum begann erst im Januar dieses Jahres. Wegen der Komplexität liege die Schuld aber nur teilweise bei der Staatsanwaltschaft, sagte der Richter. Den größeren Teil der Schuld trage das Landgericht, das eine Kammer aufgelöst habe. Der Vorsitzende Richter beklagte zudem den "fortlaufenden Wegfall von Richterstellen" am Kölner Landgericht. Ähnliches gelte für die Staatsanwaltschaft. "Alle diese justizinternen Maßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Angeklagten gehen", befand das Gericht. Den Angeklagten stehe deshalb eine Strafminderung zu - im Falle Blömers seien drei Monate schon als verbüßt anzusehen. Den anderen Angeklagten würden jeweils 30 Tagessätze erlassen. Der Vorsitzende Richter sagte, die Kammer habe sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht. Bei den Angeklagten handele es sich um "honorige Bürger mit Gemeinsinn, die sich im Leben bisher nichts zuschulden haben kommen lassen".