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Sechs Unionspolitiker in der ersten Reihe

20.10.2009 ·  Vorältestenrat regelt Bestuhlung im neuen Bundestag / Opposition verärgert

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löw. BERLIN, 20. Oktober. Union und FDP haben mit ihrer neuen Mehrheit eine Sitzordnung im Bundestag durchgesetzt, die der CDU/CSU doppelt so viele Plätze in der ersten Reihe im Plenum sichert wie sie die SPD als zweitstärkste Kraft hat. Das wurde am Dienstag im sogenannten Vorältestenrat entschieden, einem informellen Gremium mit dem noch amtierenden Bundestagspräsidenten Lammert (CDU) und Vertretern der sechs im Parlament vertretenen Parteien.

Die Opposition kritisierte das Vorgehen von Union und FDP. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, sagte dieser Zeitung: "Die Koalition spielt ihre Macht schon jetzt voll aus. Das ist ein bedauerliches Signal." Der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Oppermann sagte: "Offensichtlich hat die Union das unabweisbare Bedürfnis, größer zu erscheinen, als sie nach dem Wahlergebnis tatsächlich ist. Das ist kein Zeichen von Souveränität."

Die SPD hatte schon in der ersten Sitzung des Vorältestenrates einen Rückschlag hinnehmen müssen. Anfang Oktober war beschlossen worden, dass es künftig nur noch fünf Vizepräsidenten des Bundestages geben soll: für jede Fraktion einen. Die SPD hatte versucht, wie in der abgelaufenen Legislaturperiode zwei Vize-Posten zu erhalten.

Nun wird die Bestuhlung für die konstituierende Sitzung des Bundestags am kommenden Dienstag so aufgebaut, dass 15 Plätze in der ersten Reihe sind: Sechs für die Union, drei für die SPD und jeweils zwei für FDP, Linkspartei und Grüne. Die SPD hatte, unterstützt von Linkspartei und Grünen, eine Bestuhlung mit 14 Plätzen vorn gefordert, weil dann die Union im optischen Eindruck mit nur fünf Stühlen nicht doppelt so groß erschienen wäre wie die SPD, was sie tatsächlich auch nicht ist. Umstritten war auch, wie das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die hinteren Reihen angewendet werden solle, insbesondere auf die begehrten Reihen zwei bis sechs, die mit Tischen ausgestattet sind. Auch hier wurde eine Mehrheitsentscheidung von Union und FDP getroffen.

Einvernehmlich beschlossen hat der Vorältestenrat, die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages zu übernehmen, sie aber bis zum 31. Juli nächsten Jahres "insbesondere im Licht der jetzigen Rechtsprechung anzupassen". Das bezieht sich auf die Transparenzregeln: Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf eine Klage des Abgeordneten Schily hin festgestellt, dass auch alle Anwälte als Abgeordnete ihre zusätzlichen Einkommensquellen offenlegen müssen. Dass Sozietätsanwälte hier bessergestellt werden als Einzelanwälte, wie es die bisherige Regelung vorsah, ist nach dem Gerichtsurteil unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Die Rechtstellungskommission, ein Beratungsgremium des Ältestenrates, wird eine entsprechende Neuregelung finden müssen. SPD und Grüne wollen zudem, dass das Einkommen differenzierter als in den drei bisherigen Stufen veröffentlicht werden müssen. Bislang lautet die höchste Stufe: Einkünfte über 7000 Euro.

Die Grünen wollen bei dieser Gelegenheit weitere Geschäftsordnungsänderungen erreichen. So soll nach ihren Vorstellungen nach EU-Treffen auf Ebene der Regierungschefs oder der Minister regelmäßig eine Fragestunde in der nächsten Bundestags-Sitzungswoche stattfinden. Dort soll die Kanzlerin oder der betreffende Fachminister zu der vorherigen Sitzung des Europäischen Rates (Regierungschefs) oder des Rates der Europäischen Union (Fachminister) Rede und Antwort stehen. "Das darf nicht nur in den Ausschüssen stattfinden, sondern muss öffentlich sein", sagte der Grünen-Politiker Beck dieser Zeitung.

Außerdem verlangen die Grünen, dass der Bundestagspräsident schriftliche Fragen von Abgeordneten, die sein Verwaltungshandeln betreffen, beantworten muss. Im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren gegen die FDP wegen nicht bekanntgegebener Parteispenden hatten die Grünen von Lammert wissen wollen, warum ein Beamter der Parlamentsverwaltung versetzt wurde. Der verweigerte die Auskunft, weil die Geschäftsordnung dies nicht vorsehe. Beck verwies darauf, dass der Bundestagspräsident nicht nur dem Hohen Haus vorsitze, sondern auch Leiter der Verwaltung sei, die "hoheitlich gegenüber anderen Rechtssubjekten" handle. "Das kann nicht ohne jede parlamentarische Kontrolle abgehen." Lammert hat bisher aber nicht erkennen lassen, dass er eine solche Auskunftspflicht befürwortet. Er könnte sich darauf berufen, dass über jede maßgebliche Entscheidung - auch beispielsweise über Beförderungen - im Bundestagspräsidium gesprochen wird.

SPD und Linkspartei schlossen sich am Dienstag zudem der Forderung der Grünen an, Bundeskanzlerin Merkel müsse nach ihrer erwarteten Wiederwahl durch den Bundestag noch vor ihren nächsten Auslandsreisen eine Regierungserklärung im Parlament abgeben. "Ein angemessener Umgang mit dem deutschen Parlament erfordert, dass die Regierung die Ziele und Grundsätze ihrer Politik für die kommenden vier Jahre hier im Bundestag zuerst darlegt", sagte Oppermann. Die Fraktionsgeschäftsführerin der Linkspartei, Enkelmann, kritisierte: "Wie Schwarz-Gelb sich beim Koalitionsvertrag durchwurstelt, so gehen Union und FDP auch mit dem Parlament um."

Gewiss ist, dass sich am 27. Oktober der neue Bundestag konstituiert. Die Kanzlerwahl ist für die folgenden Tage in Aussicht gestellt worden. Am 29. Oktober beginnt ein EU-Gipfel, Anfang November will Frau Merkel in die Vereinigten Staaten reisen, wo sie eine Rede vor beiden Häusern des Kongresses halten darf.

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