12.05.2009 · Zur politischen Tätigkeit in der DDR / "Jetzt ist es aber gut"
P.S. DRESDEN, 12. Mai. Die Sächsische Staatskanzlei hat am Dienstag Auskünfte aus der Personalakte des Ministerpräsidenten Tillich (CDU) erteilt, die die Zeitschrift "Spiegel" vor dem Verwaltungsgericht Dresden erstritten hat. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Beermann, stellte zunächst fest, dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 7. Mai "kein Anspruch auf Einsicht in die Personalakte" bestehe. Gleichwohl hat das Gericht den Freistaat verpflichtet, Auskunft über eine Erklärung zu erteilen, die Tillich 1999, bevor er zum Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten berufen wurde, abgegeben hat. Die Staatskanzlei akzeptierte diese Entscheidung. Eine Frage in dieser Erklärung lautete, ob Tillich "vor dem 9. November 1989 Mandate oder herausgehobene Funktionen in oder für politische Parteien oder Massenorganisationen der DDR" innegehabt habe. "Der Ministerpräsident hat diese Frage mit ,nein' beantwortet", teilte Beermann nun mit. Auch die Frage, ob er eine Parteischule absolviert habe, habe er verneint, denn die Akademie Staat und Recht in Potsdam, wo Tillich an einem zehnwöchigen Kurs teilgenommen hatte, sei eine staatliche Einrichtung gewesen und keine Parteischule. Für die Frage nach den Beziehungen zum Ministerium für Staatssicherheit habe das Gericht keine Auskunftspflicht festgestellt, sagte Beerman. Vielmehr habe das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass kein Anlass bestehe, die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten zu überprüfen, da er freiwillig seine gesamten Stasi-Unterlagen veröffentlicht habe. Um die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten Tillich, der schon in der DDR in der Blockpartei CDU tätig war, geht es aber in dem Rechtsstreit um die Auskünfte. Unter dem Hinweis "Jetzt ist es aber gut" sieht Beermann die Angelegenheit nun als erledigt an. Neue Tatbestände, die nicht bisher schon bekannt gewesen wären, sind weder durch die Fragen noch durch die Antworten offenbar geworden.