25.02.2010 · Die FDP will den jungen Völkerrechtler Andreas Paulus in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts schicken. Von Reinhard Müller
KARLSRUHE, 25. Februar. Andreas Paulus war nie Berufspolitiker. Das merkt jeder, der den Göttinger Völkerrechtler und künftigen Bundesverfassungsrichter schon einmal gehört hat. Der Marktplatz ist nicht seine Arena, sondern das Symposion. Nicht jedem Laien mögen sich seine geschliffenen Argumente sofort erschließen - so mag auch mancher Abgeordnete empfinden, der ihn zu aktuellen Verfassungsproblemen befragt. Aber einen Wahlkampf musste der junge Wissenschaftler auch nicht führen. Er wurde vielmehr auserkoren, und zwar von der FDP, der die Union das Vorschlagsrecht überlassen hatte: Am Mittwoch zwischen 15 und 17 Uhr traten Paulus und der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Quaas in Berlin vor eine kleine Gruppe von FDP-Politikern: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war dabei, die Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger, die Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen und Otto Fricke, sowie der hessische Abgeordnete und Rechtswissenschaftler Stefan Ruppert.
Paulus war von Anfang an ihre erste Wahl. Im Revolutionsjahr 1968 geboren, hat er das vorgesehene Mindestalter für Verfassungsrichter von 40 Jahren erst kürzlich erreicht und damit in Karlsruhe die volle Amtszeit von zwölf Jahren vor sich. Nicht zuletzt ist Paulus auch Mitglied der FDP, und zwar in Bayern. Er war dort viele Jahre Assistent des führenden Völkerrechtlers Bruno Simma, der mittlerweile deutscher Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist. Paulus hat die bayerische Landesvorsitzende und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gelegentlich in juristischen Fragen beraten, er war stellvertretender Vorsitzender der Münchner FDP und des bayerischen Satzungsausschusses sowie Mitglied in einem Münchner Bezirksausschuss. Weggefährten erinnern sich an die Wahlplakate mit seinem Konterfei in der Münchner Innenstadt. Insofern ist der Vorschlag, Paulus an das Verfassungsgericht zu wählen, aus Parteisicht nicht überraschend.
Überraschender ist da schon sein Hintergrund: Paulus ist - wie sein akademischer Lehrer Simma - ein Völkerrechtler reinsten Wassers. Er habilitierte sich im Juni 2006 an der Ludwig-Maximilians-Universität München und hat zwar die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie - seit mehr als drei Jahren hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht an der Universität Göttingen inne. Doch Staatsrecht, Verwaltungsrecht oder Europarecht zählen weniger zu seinen Steckenpferden. Dafür hat er sich international schon einen Namen gemacht: Nach seinem Studium in Göttingen, Genf, München und Harvard lehrte Paulus 2003/2004 an der Michigan Law School. Sogar das Tragen von Roben ist nicht neu für ihn: Er vertrat Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof im LaGrand-Fall gegen die Vereinigten Staaten von Amerika, als es um die Hinrichtung zweier Brüder ging, und im Verfahren Liechtensteins gegen Deutschland wegen beschlagnahmten Eigentums. Paulus ist am Kommentar Bruno Simmas zur UN-Charta beteiligt, und seine Arbeiten haben - wie im Völkerrecht nicht selten - einen engen Bezug zur praktischen Politik. So behandelt seine noch unveröffentlichte Habilitationsschrift "Parlament und Streitkräfteeinsatz in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive".
Der offene, umgängliche Paulus gehört zu den Aufstrebenden der regen deutschen Völkerrechtsgemeinde, die auch im Ausland gehört wird. Er kann sich dort auch bestens verständlich machen. Unter deutschen Verfassungsjuristen hat er freilich bisher keinen großen Namen, auch wenn man darauf pochen mag, dass Paulus auch Staatsrecht lehrt. Er wird sich im Ersten Senat, in den er für den bisherigen Gerichtspräsidenten und Senatsvorsitzenden Hans-Jürgen Papier gewählt werden soll (freilich nicht in dessen Funktion), erst einmal durchsetzen müssen. Im Ersten Senat, der künftig von Ferdinand Kirchhof geführt werden wird, wird es Paulus mit einem meist recht homogenen Block zu tun haben, in dem er das bürgerlich-liberale Lager stärken soll. Mit dem von den Grünen vorgeschlagenen Brun-Otto Bryde sitzt dort schon ein Völkerrechtler, der aber Ende Januar des kommenden Jahres ausscheiden wird. Zwar ist eigentlich der Zweite Senat für das Völkerrecht zuständig (Udo Di Fabio). Doch ist der Erste Senat der "Grundrechte-Senat", der auch verstärkt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tun hat. Mancher in Karlsruhe sieht hier künftig mehr Konfliktpotential als mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Wer den pragmatisch-liberalen Paulus schon auf Tagungen gehört hat, weiß, dass er argumentative Kraft hat und niemandem nach dem Mund redet. Kritisiert wird von Kollegen allenfalls, dass er zu viel rede. Unter den Studenten gilt er als beliebt, er biedert sich aber auch nicht an. Während Paulus in Berlin angehört wurde - am Donnerstag machten sich Unionspolitiker ein Bild von ihm -, hat auch eine Gruppe von ihm betreuter Studenten eine Bewährungsprobe in der Hauptstadt zu bestehen. An der Freien Universität findet gegenwärtig die deutsche Vorentscheidung eines bedeutenden internationalen Gerichtswettbewerbs statt, zu dem auch Göttingen ein Studententeam entsandt hat. Paulus wird erst in der kommenden Woche gewählt, hat aber im Grunde seine Probe schon bestanden.