26.02.2009 · Endet die europäische Einigung vor den Schranken des Bundesverfassungsgerichts? Nach den Eindrücken Reinhard Müllers von den beiden Verhandlungstagen über den Lissabon-Vertrag (F.A.Z. vom 11. und 12. Februar) haben die Karlsruher Richter ziemlich die Stirne gerunzelt.
Endet die europäische Einigung vor den Schranken des Bundesverfassungsgerichts? Nach den Eindrücken Reinhard Müllers von den beiden Verhandlungstagen über den Lissabon-Vertrag (F.A.Z. vom 11. und 12. Februar) haben die Karlsruher Richter ziemlich die Stirne gerunzelt. Ein Kläger sieht Deutschland in der EU gar "vor dem Abgrund stehen" (und mit Lissabon "sind wir morgen einen Schritt weiter"?). Werden Peter Gauweiler und Oskar Lafontaine Arm in Arm mit der irischen Libertas die deutsche Staatlichkeit und Souveränität im letzten Moment retten? Nachdem die erfolgreiche deutsche Ratspräsidentschaft unter Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier sie 2007 in Lissabon (und anschließend Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit) leichtfertig auf dem Altar Europas opfern wollten?
Sorglosere Gemüter hatten bisher geglaubt, der Lissabon-Vertrag bringe die nach dem Misserfolg der Nizza-Konferenz 2001 notwendige Reform der EU zu Ende, um die zur "Mega-Union" mit 27 Staaten angeschwollene Gemeinschaft für die Zukunft handlungsfähig zu erhalten und demokratischer zu gestalten. Nach siebenjährigen Mühen von Regierungen, nationalen und europäischen Parlamentariern und Diplomaten aus allen Mitgliedstaaten im Verfassungskonvent 2002-2003 und auf anschließenden Regierungskonferenzen war in Lissabon trotz aller Rückschläge doch noch der schwierige Kompromiss gelungen.
Aber nun: außer Spesen nichts gewesen? Steht ausgerechnet das einem "vereinten Europa" (Artikel 23) aufgeschlossene Grundgesetz im Wege? Lässt sich mit dem Rechenschieber feststellen, dass die Staatlichkeit Deutschlands ab einer bestimmten Zahl von Kompetenzübertragungen und Brüsseler Gesetzen erlischt? Wie fern sind die Zeiten, zu denen fortschreitende Europäisierung als verfassungsgewolltes Ziel deutscher Europa-Politik galt?
Der in sechs Jahrzehnten gewachsene europäische Staatenverbund ist heute ein kompliziertes Konstrukt, dessen gerechte Würdigung schwierig bleibt. Hoffen wir, dass die Bundesverfassungsrichter ab und zu den Kopf über die vor ihnen liegenden Aktenberge heben und darüber nachdenken, ob die französische Nationalversammlung oder das britische Unterhaus die Souveränität Frankreichs und Englands zugunsten Brüssels aufgegeben haben, als sie den Lissabon-Vertrag ratifizierten.
Professor Dr. iur. Thomas Oppermann, Tübingen