08.12.2009 · Als Leser fühle ich mich von Ihren Interventionen (F.A.Z. vom 23. November) zugunsten der Wiederwahl des Chefredakteurs des ZDF provoziert: Weder kann ich in dem Verfahren zur Abwahl Brenders einen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen, ...
Als Leser fühle ich mich von Ihren Interventionen (F.A.Z. vom 23. November) zugunsten der Wiederwahl des Chefredakteurs des ZDF provoziert: Weder kann ich in dem Verfahren zur Abwahl Brenders einen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen, wie es der offene Brief von 35 Staatsrechtlehrern nahelegt, noch wird damit eine Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heraufbeschworen. Vielmehr scheint mir die Kampagne in den Medien eher ein Beweis für ihr selbstgefälliges Machtbewusstsein zu sein. Wenn nicht vom Wähler bestimmte Meinungsmacher in den Medien wirksam Druck auf ordnungsgemäß entsandte Vertreter im Verwaltungsrat des ZDF ausüben, um deren Verhalten zu beeinflussen, ist mein Verständnis von Demokratie berührt. Die Zusammensetzung der staatlichen und "nichtstaatlichen" Vertreter ist im ZDF-Staatsvertrag ordnungsgemäß zustande gekommen. Es kann nicht angehen, dass daraus entstehende Voten größten staatsrechtlichen Bedenken begegnen, nur weil es bestimmten Medienleuten nicht in den Kram passt, selbst wenn das Ergebnis der Abstimmung neutrale Köpfe wie Brender ausschließt. Will man Derartiges verhindern, wofür ich große Sympathie hätte, muss man den Staatsvertrag verändern.
Peter Walter, Bad Soden a. Ts.