13.07.2009 · Der Vertrag von Lissabon wird mit seinem hegemonialen verfassungbrechenden Anspruch nicht in Kraft treten. Nach dem "Weckruf aus Karlsruhe" (Reinhard Müller, F.A.Z. vom 1. Juli) wird der Vertrag eine ganz andere Rechtsqualität haben ...
Der Vertrag von Lissabon wird mit seinem hegemonialen verfassungbrechenden Anspruch nicht in Kraft treten. Nach dem "Weckruf aus Karlsruhe" (Reinhard Müller, F.A.Z. vom 1. Juli) wird der Vertrag eine ganz andere Rechtsqualität haben als ursprünglich von ihm beansprucht, und in zahlreichen Passagen gar nicht mehr durchführbar sein. "Unsere Politiker" werden dies aus naheliegenden Gründen sich und uns nicht eingestehen wollen. Wir wissen jetzt, dass das Grundgesetz ungeachtet seiner begrüßenswerten Europa-Freundlichkeit auf der Grundlage und im Rahmen seiner Artikel 23 und 79 die Grundauffassungen von Demokratie, Parlamentarismus, Föderalismus nicht zurücknimmt und auch weitere unveräußerliche Verfassungspositionen wie den Schutz der Menschenwürde nicht preisgibt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag die Statik des europäischen Mehr-Ebenen-Systems neu begründet und damit Europa einen großen Dienst erwiesen.
Professor Dr. Peter Fischer, Düsseldorf