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Leserbrief Fragen an Guttenberg

14.12.2009 ·  Der Kommentar "Die Korrektur" (F.A.Z. vom 4. Dezember) zu der von Verteidigungsminister zu Guttenberg vorgenommenen Neubewertung des Zwischenfalls in Kundus vermeidet klare Worte und verfährt nach dem Spruch "allen wohl und niemand weh".

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Der Kommentar "Die Korrektur" (F.A.Z. vom 4. Dezember) zu der von Verteidigungsminister zu Guttenberg vorgenommenen Neubewertung des Zwischenfalls in Kundus vermeidet klare Worte und verfährt nach dem Spruch "allen wohl und niemand weh". Doch so einfach sollte man es sich nicht machen. Da gibt es noch einiges zu fragen. Der Minister tritt die Flucht nach vorne an, heißt es. Gut, aber vor wem oder was flieht er und wohin? Flieht er vor dem Krieg am Hindukusch? Strebt er nach Geborgenheit im Hauptstrom unserer öffentlichen Meinung, die sich diesem Krieg mit allen rhetorischen und anderen Künsten zu entziehen sucht?

Auffällig, er begründet sein Verdikt des Luftangriffs nicht politisch, sondern bezeichnet ihn ausdrücklich als "militärisch nicht angemessen". Aber alle relevanten Fakten, Alternativen und Regelverstöße, die der Minister jetzt nennt, hatte bereits der Generalinspekteur ausgewertet, der am 29. Oktober seine Bewertung bekanntgab. Auf welche andere militärische Autorität stützt sich jetzt der Minister und auf welche Argumente, wenn er die Beurteilung des damaligen obersten militärischen Beraters der Bundesregierung nicht nur kassiert, sondern ins Gegenteil verkehrt? Oder schreibt er etwa das notwendige militärische Fachwissen einfach kraft Amtes und des Primats der Politik sich selbst zu?

Es gehört bekanntlich zum Wesen einer militärischen Lagebeurteilung, Alternativen so objektiv wie möglich abzuwägen und dann die nach den Umständen günstigste oder am wenigsten nachteilige Lösung zu wählen. Diese Entscheidung ist natürlich immer subjektiv, aber sie muss mit triftigen Gründen vertreten werden können. Nichts anderes besagt die Bewertung "angemessen", und um nichts anderes geht es auch im Fall Kundus. Will jetzt der Minister mit seiner Unterscheidung von "objektiv" und "subjektiv" dem deutschen Kommandeur diese triftigen Gründe absprechen, ihm einen vorwerfbaren Kunstfehler attestieren? Anderswo würde in diesem Fall ein mit erfahrenen Fachleuten besetztes ordentliches Militärgericht darüber urteilen. Das gibt es bei uns selbst nach 17 Jahren "Einsatz" noch nicht. Soll nun das Parlament, etwa der Verteidigungsausschuss, neben seinen exekutiven Befugnissen ("Parlamentsarmee") auch noch die Rolle der militärfachlichen Judikative übernehmen?

Der Minister hat zwar verständnisvolle Worte für den deutschen Oberst gefunden, aber in der Sache hat er die Zweifel der Soldaten an der Durchführbarkeit ihres militärischen Auftrages nicht beseitigt. Im Gegenteil, der räumlich und sachlich so ferne Staatsanwalt wird mehr denn je in ihren Köpfen stecken. Plaziert zwischen einem publizitätssüchtigen amerikanischen Oberbefehlshaber und einem sich mal pragmatisch, mal opportunistisch gebenden deutschen Minister, beauftragt, einen Gegner in Schach zu halten, den wirksam zu bekämpfen sie weder ausreichende Mittel, noch die politische Erlaubnis haben, stehen die deutschen Soldaten im achten Jahr des Afghanistan-Einsatzes in einer schwierigeren Situation als je zuvor.

Manfred Bertele, Meckenheim

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