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Leserbrief Fragen an die Bundesanwaltschaft

29.12.2009 ·  Im Beitrag "Noch einmal lebenslang?" (F.A.Z. vom 18. Dezember) zum Karlsruher Attentat am 7. April 1977 schreibt Reinhard Müller, die Bundesanwaltschaft gehe freilich bisher nicht davon aus, dass Verena Becker damals selbst vom Motorrad aus schoss.

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Im Beitrag "Noch einmal lebenslang?" (F.A.Z. vom 18. Dezember) zum Karlsruher Attentat am 7. April 1977 schreibt Reinhard Müller, die Bundesanwaltschaft gehe freilich bisher nicht davon aus, dass Verena Becker damals selbst vom Motorrad aus schoss. Es verwundert, dass jetzt ein spezieller Tatbeitrag angesprochen wurde, nachdem die Behörde mehrfach darauf hingewiesen hat, dass es bei Mittäterschaft juristisch unerheblich sei, in welcher Weise genau ein Täter zum Verbrechen beigetragen habe. Nachdem dieser Aspekt nun aber von der Behörde aufgegriffen worden ist, wäre es schon interessant zu erfahren, welche Art der Beteiligung beim Karlsruher Attentat in Betracht kommt, wenn die Bundesanwaltschaft Verena Becker unter anderem zur Last legt, dass sie wesentliche Beiträge zur Durchführung des Anschlags vom 7. April 1977 geleistet habe.

Reinhard Müller erwähnt das BKA-Schaubild mit dem Eintrag, wonach die Haarspuren in Verena Beckers Haarbürste identisch sind mit der Haarspur in einem der von den Tätern zurückgelassenen Motorradhelme. Die Bundesanwaltschaft vermute, dass hier schlicht ein Fehler passiert sei, denn es habe sich nirgends ein Gutachten oder Beleg für diese Eintragung gefunden. Demnach hätte ein BKA-Dokumentationsbeamter eine wichtige Eintragung gleichsam erfunden, durch die eine lückenlose Verknüpfung des Haars in einem der Täterhelme mit Haaren von Verena Becker hergestellt wird. Wenn es das Gutachten oder den Beleg nicht gegeben hat, würde ein anderer Umstand besonders beunruhigend, dass nämlich kein Haar von Verena Becker im direkten Vergleich mit tatrelevanten Haarspuren begutachtet worden ist. Weiterhin hätte Reinhard Müller erwähnen können, dass sich das fragliche Haar im rotgrundigen Motorradhelm befand, während die als Entlastung für Verena Becker angeführten DNA-Untersuchungen an Mischspuren aus dem weißgrundigen Helm erfolgten.

Das Nichtauffinden eines Gutachtens in den Ermittlungsakten bedeutet nicht, dass es dieses Dokument nie gab. Das zeigen alle im Beitrag erwähnten, jetzt gesperrten Verfassungsschutzunterlagen. Sie bestehen aus einem 89 Seite langen Auswertungsvermerk und einem 227-seitigen Operativvermerk und wurden dem Generalbundesanwalt 1982 übergeben. Im Jahr 2007 waren diese umfangreichen Unterlagen in der Bundesanwaltschaft nicht mehr auffindbar und wurden deshalb beim Bundesamt für Verfassungsschutz angefordert. Der Vorgang belegt, dass durchaus wichtige Unterlagen verschwinden, sogar solche mit den Namen der drei Karlsruher Tatverdächtigen. Zu den Verfassungsschutzunterlagen ist ein weiterer problematischer Punkt anzumerken: Unter den darin genannten drei Tätern, von denen zwei auf dem Motorrad und einer im Fluchtauto saßen, fehlt der Name von Knut Folkerts. Diesen aber hatte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann im Jahr 1979 als Schütze auf dem Motorrad angeklagt. Folkerts wurde 1980 als Karlsruher Mittäter zu lebenslanger Haft verurteilt.

Erforderlich scheint mir noch eine Anmerkung zum Beitrag "Linksterroristische Gewalt?" (F.A.Z. vom 18. September), in dem Reinhard Müller die Aussage der Generalbundesanwältin referiert, wonach viele der näheren Umstände beim Karlsruher Verbrechen nicht im Einzelnen geklärt werden können, solange die Täter weiter schweigen. Aber es gab doch Äußerungen. So soll Christian Klar, wie jetzt bekannt wurde, einem Mithäftling gesagt haben, Verena Becker habe in Karlsruhe geschossen. Hat Klar das inzwischen dementiert, wurde er dazu befragt? Auch soll Verena Becker im Sommer 2009 geäußert haben, dass sie die "Buback-Geschichte" aufschreiben wolle. Hat sie dies in den Vernehmungen bestätigt? Taucht auf den bei ihr vor mehr als drei Monaten beschlagnahmten Computern und Datenträgern der Name "Buback" auf? Und war es denn nicht auch ein Brechen des Schweigens, als Verena Becker einen Brief an mich schicken wollte, aber ihr Rechtsanwalt davon abriet? Ich hätte diesen Brief gern lesen.

Michael Buback, Göttingen

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