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Leserbrief Evident befangen im Fall Sarrazin

09.09.2010 ·  Das Bundesbankgesetz sagt nichts darüber, ob und wie jemand, der in den Vorstand der Bank gewählt ist, dieses öffentlich-rechtliche Amt gegen seinen Willen verlieren kann. Das wird es daher auch der Justiz schwer machen, sollte sie ...

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Das Bundesbankgesetz sagt nichts darüber, ob und wie jemand, der in den Vorstand der Bank gewählt ist, dieses öffentlich-rechtliche Amt gegen seinen Willen verlieren kann. Das wird es daher auch der Justiz schwer machen, sollte sie einmal im Falle Thilo Sarrazins darüber zu befinden haben, ob die Voraussetzungen für den Abberufungsakt formell und materiell gegeben waren. Eins steht allerdings mit absoluter Gewissheit fest: Justiziabel wird dieser Akt der Abberufung auf jeden Fall sein, denn er greift in die Organwalterrechte des Vorstandsmitglieds Sarrazin ein. Insofern bestimmt Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen".

Mit Sicherheit wird daher spätestens die Justiz zu prüfen haben, wie die öffentlichen Vorausbemerkungen von Kanzlerin Merkel und Bundespräsident Wulff im Falle Sarrazins rechtlich zu gewichten sein werden, sofern der Grundsatz zur Anwendung käme, dass derjenige, der den Vorstand bestellt, auch für den actus kontrarius federführend ist.

Halten wir uns nun vor diesem Hintergrund die Bemerkungen Frau Merkels ("Vorsitzende" der Bundesregierung) und Christian Wulffs nochmals vor Augen: Frau Dr. Merkel verlautbarte am 29. August, indem sie die Bundesbank offiziell zum Handeln anregte: "Ich bin mir ganz sicher, dass man auch in der Bundesbank darüber sprechen wird", und dabei sei zu berücksichtigen, "dass die Bundesbank ein Aushängeschild für das ganze Land ist". Christian Wulff sagte am Mittwoch, 1. September - nicht weniger tolpatschig: "Ich glaube, dass jetzt der Vorstand der Deutschen Bundesbank schon einiges tun kann, damit die Diskussion Deutschland nicht schadet - vor allem auch international."

Damit ist die Befangenheit der mit der Entlassung Sarrazins befassten Personen evident.

Dr. jur. Michael J. Zimmermann, Grevenbroich

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