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Leserbrief Es müsste heißen: Gerecht, einfach, niedrig

22.11.2009 ·  Die FDP hat 2003 unter der Leitung von Hermann Otto Solms einen Einkommensteuergesetzentwurf (sogenannter Berliner Entwurf) erarbeitet und unter das Motto "Niedrig, einfach, gerecht" gestellt. Die Bundeskanzlerin hat diese Trinität ...

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Die FDP hat 2003 unter der Leitung von Hermann Otto Solms einen Einkommensteuergesetzentwurf (sogenannter Berliner Entwurf) erarbeitet und unter das Motto "Niedrig, einfach, gerecht" gestellt. Die Bundeskanzlerin hat diese Trinität in ihre Regierungserklärung übernommen, hat die Reihenfolge aber geändert in "Einfach, niedrig, gerecht". Die Reihenfolge - ob die eine oder andere - macht keinen Sinn. Die Gerechtigkeit gehört an die Spitze; sie muss sich in der Steuerbemessungsgrundlage ausdrücken. Ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit darf nicht vereinfacht werden. Würde der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten abgeschafft, so wäre das eine enorme Vereinfachung, aber ein grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit. Vereinfachungen sind insoweit gerechtfertigt, als sie Überkompliziertheit vermeiden und die Durchführbarkeit der massenhaft anzuwendenden Steuergesetze ermöglichen. Wie "niedrig" die Steuer sein soll, muss sich aus dem Tarif oder Steuersatz ergeben. Ist die Bemessungsgrundlage ungerecht, so wirkt sich das auch auf den auf sie aufbauenden Tarif aus, mag der Tarif auch noch so niedrig sein. Die Trinität müsste lauten: Gerecht, einfach, niedrig.

Finanzminister Schäuble hat eine (große) Steuerreform unter Hinweis auf "die leeren Staatskassen" für diese Legislaturperiode ausgeschlossen. Leider übersieht er wohl, dass eine Steuerrechtsreform dazu dient, an die Stelle der konzeptionslosen, chaotischen Stückwerk-Steuergesetzgebung ein gerechtes (folgerichtiges, widerspruchsfreies, lückenloses) vereinfachendes System zu setzen. Das System vereinfacht, das Chaos kompliziert, macht das Gesetz undurchsichtig, unübersichtlich, vergrößert den Problemhaushalt und macht Gesetze mehr oder weniger anwendungsuntauglich, verschwendet zudem unnütz Fachkraft. Der einflussreiche Jurist des 19. Jahrhunderts P. J. Anselm Feuerbach, Verfasser des Entwurfs eines bayerischen Kriminalgesetzbuches, äußerte dazu schon: Ohne System seien die Gesetze "nichts als eine Last für das Gedächtnis, ein trauriger, abschreckender Schutthaufen zertrümmerter Materialien, die für den Staat nutzlos und der Vernunft ein Greuel" seien.

Gerade eine systematische Steuerreform braucht eine lange Vorbereitung im Stillen. Da im Bundesfinanzministerium ein Rechtsreformentwurf nicht erarbeitet worden ist (auch nicht für die Einkommensteuer, mit der man beginnen könnte), wird es auch nie einen solchen Entwurf präsentieren können. Wer nie anfängt, wird nie fertig. Von der Lage der Staatskasse hängt eine solche Arbeit nicht ab. Leider hat die Bundesrepublik noch nie eine Führung des Finanzministeriums gehabt, die das für eine systematische Steuerrechtsreform nötige theoretische Fundament mitgebracht hätte.

Professor em. Dr. Klaus Tipke, Universität Köln

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