23.02.2010 · Zur Diskussion über den Ankauf illegal beschaffter Bankdaten: Weshalb verengt die Politik die Frage, ob die angebotenen Bankdaten erworben werden dürfen, nur auf die Antwort "ja oder "nein"? Beide Lager haben gute Argumente auf ihrer Seite.
Zur Diskussion über den Ankauf illegal beschaffter Bankdaten: Weshalb verengt die Politik die Frage, ob die angebotenen Bankdaten erworben werden dürfen, nur auf die Antwort "ja oder "nein"? Beide Lager haben gute Argumente auf ihrer Seite. Die sich anbietende Lösung des Konfliktes wird aber nicht gesehen: Wenn die Bundesregierung die Daten ankauft und die Betroffenen so stellt, als ob diese eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet hätten, ist sichergestellt, dass dem Staat die hinterzogenen Steuern zufließen.
Über die bloße Steuerfolge entsteht auch eine Sanktionswirkung, denn die Verzinsung der Steuerschuld ist mit sechs Prozent pro Jahr (steuerlich nicht absetzbar) für die letzten zehn Jahre fast durchweg weit über dem Marktzins gelegen. Bei einer ordnungsgemäßen Versteuerung der Erträge wäre die Steuerfolge damit für die betroffenen Steuerpflichtigen erheblich geringer.
Sicherlich wird auch die Schweiz nichts dagegen haben, wenn die Daten angekauft und für die normale Besteuerung verwendet werden, nicht aber für die Einleitung von Strafverfahren. Ich wüsste jedenfalls nicht, mit welchem Argument die Schweiz eine solche Vorgehensweise kritisieren wollte, denn sie würde sonst ihre Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestätigen.
Politisch wäre es weise, wenn man darüber hinaus ein steuerliches Amnestiegesetz schaffen würde, welches einen tatsächlichen Anreiz zur Rückholung von Schwarzgeld bietet. Der bereits einmal umgesetzte Versuch scheiterte an einem viel zu hohen Steuersatz; bekanntlich ist fast kein Geld in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeflossen.
Wenn man aber weiß, dass etwa einhundert Milliarden Euro Schwarzgeld in der Schweiz liegen, würden schon bei einem ganz maßvollen Steuersatz von unter zehn Prozent viele Milliarden Euro dem Staat zufließen, verbunden mit der Sicherheit, dass einmal zurückgeflossenes Geld auch künftig der Besteuerung unterliegt, weil es nicht mehr unbemerkt ins Ausland gebracht werden könnte.
FRANZ ZABRANSKY, OTTOBRUNN