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"Kreuze in Schulen rechtswidrig"

03.11.2009 ·  Italienische Mutter gewinnt vor Straßburger Gerichtshof

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Mü. FRANKFURT, 3. November. Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstoßen gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kinder eine staatliche Schule mit Kreuzen in jedem Klassenzimmer besuchten.

Italien hat dadurch nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und gegen die Religionsfreiheit der Kinder verstoßen. Das obligatorische Anbringen des Symbols einer bestimmten Glaubensüberzeugung in Klassenzimmern beschränke unzulässig das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie "das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben". Damit urteilten die Straßburger Richter ähnlich wie 1995 das Bundesverfassungsgericht zu Kruzifixen in bayerischen Klassenzimmern. Seitdem müssen die Kruzifixe aus Klassenzimmern entfernt werden, wenn das die Eltern aus Glaubensgründen wünschen.

Der Menschenrechtsgerichtshof entschied nun, durch das Anbringen des Kruzifixes könnten Schüler aller Altersgruppen meinen, dass sie in einem schulischen Umfeld ausgebildet würden, das den Stempel einer bestimmten Religion trage. Dies könne beunruhigend für Schüler sein, die eine andere Religion praktizieren oder Atheisten sind. Das Gericht könne nicht nachvollziehen, wie das Anbringen eines mit dem Katholizismus verbundenen Symbols in den Klassenzimmern dem Bildungs-Pluralismus dienen könne, der für die Erhaltung einer "demokratischen Gesellschaft" notwendig sei.

Der Gerichtshof sprach der Klägerin eine Entschädigung von 5000 Euro zu. Sie war zuvor vor dem obersten Gericht Italiens gescheitert. Die italienischen Gerichte waren der Argumentation der italienischen Regierung gefolgt, wonach das Kruzifix nicht nur ein religiöses Zeichen sei, sondern ein Symbol der italienischen Geschichte und Kultur, mithin der italienischen Identität und auch der Toleranz sowie des Säkularismus. Das Kreuz sei die "Flagge" der einzigen in der italienischen Verfassung genannten Kirche - der katholischen Kirche.

Mit "Erstaunen und Bedauern" hat der Vatikan das Urteil zur Kenntnis genommen. "Es scheint, als wolle man die Rolle des Christentums für die Formung der europäischen Identität leugnen", erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi am Dienstagabend. Es sei erstaunlich, dass ein europäisches Gericht derart schwerwiegend in eine Materie eingreife, die zutiefst mit dem geschichtlichen, kulturellen und spirituellen Selbstbewusstsein des italienischen Volks verbunden sei.

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