Home
http://www.faz.net/-1v1-14liv
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Karlsruhe: Warum verteidigt niemand die Datenspeicherung?

15.12.2009 ·  Papier rügt Parlament und kritisiert mangelnde Verhältnismäßigkeit / Urteil im Frühjahr

Artikel Lesermeinungen (0)

Mü./pca. KARLSRUHE/BERLIN, 15. Dezember. Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Die Beschwerdeführer, darunter Politiker von FDP, Grünen und Linkspartei, sehen ihre Grundrechte dadurch verletzt, dass die Verkehrsdaten aller Bürger für sechs Monate von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden, etwa um Straftaten zu verfolgen und Gefahren abzuwehren. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dem Vorsitzenden des Ersten Senats, werfen die Verfassungsbeschwerden "grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf". Der Senat, der in Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung schon eingeschränkt hatte, werde vor allem das "Grundsatzproblem" beleuchten, ob eine anlasslose Speicherung von Daten "überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar" ist. In ungewöhnlich deutlichen Worten rügte Papier das Parlament: "Der Senat ist verwundert, dass er keinen politischen Verantwortlichen aus der Gesetzgebung gefunden hat, der es verteidigt." Papier fragte, ob nicht der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hätte stärker beachten müssen; zumal die europäische Richtlinie nur von schweren Straftaten spreche, die mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung verfolgt werden sollten. Die Beschwerdeführer rügten, die Regelung führe zu einem "allwissenden Staat"; sie sei nicht geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen.

Die Bundesregierung verteidigte die Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund einer europäischen Richtlinie Anfang 2008 in Kraft getreten war, als zu Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendig. BKA-Präsident Ziercke sagte, 80 Prozent der Computerdelikte könnten ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden. Bestimmte Fälle wie Beleidigungen und Bedrohungen könnten wegen der einschränkenden Karlsruher Eilentscheidungen zurzeit auf diesem Wege nicht verfolgt werden. Die Grundrechte hätten für den Gesetzgeber eine zentrale Rolle gespielt. Die Regierung wies auch den Vorwurf zurück, Deutschland verstecke sich hinter der zugrunde liegenden europäischen Richtlinie. (Fortsetzung und weiterer Bericht siehe Seite 2.)

Die Bundesregierung wies auch das Ansinnen der Beschwerdeführer zurück, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen; schließlich sei die Vorratsdatenspeicherung sowohl europarechts- als auch grundrechtskonform. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte in Karlsruhe, die gesetzlichen Schutzanforderungen zu verbessern. Der Freiburger Strafrechtler Hans-Jörg Albrecht trug vor, dass nur einer von etwa 10 000 gespeicherten Datensätzen zu einem Treffer führe.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes Ziercke sagte, das Strafrecht stoße zunehmend an seine Grenzen. Die Täter würden flexibler, die Beweiserhebung schwieriger. Er nannte Bombendrohungen als Beispiel, von denen Hunderte betroffen seien, die nur durch Vorratsdatenspeicherung hätten aufgeklärt werden können. Auf dem Feld der Computerkriminalität hinterließen die Täter nur elektronische Spuren. Von 84 000 Fällen Wirtschaftskriminalität wurden 16 000 mittels Internet begangen. Es gebe 700 000 infizierte Computer in Deutschland, von denen aus Angriffe auf Behörden und Unternehmen geführt werden könnten. Wer das hinnehmen wolle, müsse in der Tat auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten. Die Sicherheitslage habe sich tiefgreifend verändert; so habe man auch in Italien die Gesetze in vorher kaum vorstellbarer Weise verschärft, weil man nur so die Mafia habe wirksam bekämpfen können.

Die Verfassungskonformität des geltenden Rechts wird von 35 000 Klägern angezweifelt. Nach dem Gesetz müssen Telefon- und Internetanbieter in Deutschland sechs Monate lang alle Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Rufnummern, aber auch geographische Angaben zum Standort von Mobiltelefonen. Der Deutsche Anwaltverein bezeichnete das Gesetz als unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Millionen Menschen seien betroffen, obwohl sie sich nicht verdächtig gemacht hätten. Innenpolitiker der Union halten es für einen schweren handwerklichen Mangel, dass die Daten nicht zur Strafverfolgung, etwa nach einem Terroranschlag, genutzt werden dürften. Der FDP-Politiker Vogel sagte, seine Partei müsse in der Innen- und Rechtspolitik wieder Profil gewinnen. Ziel sei es, "so weit wie möglich von der in den letzten Jahren ausgeuferten Überwachung wegzukommen".

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen