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Kampfhunde-Gesetz für Sachsen-Anhalt

01.03.2009 ·  vL. HANNOVER, 1. März. Am Sonntag ist in Sachsen-Anhalt das Kampfhunde-Gesetz in Kraft getreten. Nun haben alle Bundesländer ein Gesetz zur Kontrolle gefährlicher Hunderassen. Das Gesetz sieht Maulkorb- und Leinenzwang für vier Arten ...

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vL. HANNOVER, 1. März. Am Sonntag ist in Sachsen-Anhalt das Kampfhunde-Gesetz in Kraft getreten. Nun haben alle Bundesländer ein Gesetz zur Kontrolle gefährlicher Hunderassen. Das Gesetz sieht Maulkorb- und Leinenzwang für vier Arten sowie ein Register und eine Haftpflichtversicherung für alle von Sonntag an geborenen Hunde vor. Als gefährlich gelten die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Das gilt auch für Hunde anderer Rassen, wenn diese sich als gefährlich herausgestellt haben.

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