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Integration in Freiheit

08.01.2010 ·  Bilanz und Ausblick bei den Bitburger Gesprächen / Von Reinhard Müller

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BITBURG, 8. Januar

Das Wort "Stolz" nahm Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Bundestages und Grünen-Abgeordnete aus Thüringen, dann doch nicht in den Mund. Aber sie wünschte sich "mehr Empathie für unser Land", auch jenseits des Fußballs. Hier liegt wohl tatsächlich ein Schlüssel zur Integration, auch wenn das selten ausgesprochen wird. Wie sollen Einwanderer sich eingliedern, wenn noch nicht einmal die hiesige Bevölkerung, gelegentlich "Herkunftsdeutsche" genannt, Stolz auf das eigene Land empfindet? Die Grünen fordern einen "Integrationsvertrag" mit zahlreichen Klauseln, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Böhmer (CDU) und die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Ahnen (SPD) lieferten während der 53. Bitburger Gespräche zur Rechtspolitik besorgniserregende Statistiken, etwa zur hohen Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund sowie zu den vielfältigen Anstrengungen von Bund und Ländern.

Dass Deutschland ein Einwanderungsland sei, gilt mittlerweile als ebenso gewiss wie die Tatsache, dass auf diesem Feld viel verschlafen wurde - nicht zuletzt eine verlässliche Erfassung der Zuwanderer. Als gelungenes Mittel zur Integration gilt vielen das vor zehn Jahren in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht der damaligen rot-grünen Koalition. Es bedeutete eine Abkehr vom alten Abstammungsprinzip und von der grundsätzlichen Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit. Das neue Recht, das jetzt in die verwaltungsgerichtliche Erprobungsphase tritt, ermöglicht es jungen Ausländern unter bestimmten Bedingungen, zu wählen, für welche Staatsangehörigkeit sie sich entscheiden. Optieren sie für die deutsche, müssen sie den Nachweis führen, dass sie ihre alte Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Der Konstanzer Staatsrechtslehrer und Staatsangehörigkeitsfachmann Kay Hailbronner sagte in Bitburg schlicht: Das Optionsmodell ist "ein Schlag ins Wasser". In der Hälfte der Fälle würde wohl eine doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen. Hailbronner rechnet mit langwierigen Streitigkeiten und Klagen gegen den Zwang, auf die Herkunftsstaatsangehörigkeit zu verzichten. Er wolle nicht in dem erbitterten Streit Partei ergreifen, ob die Verleihung der Staatsangehörigkeit Mittel zur Integration oder nicht vielmehr deren Schlusspunkt sei. Hailbronner warnte aber davor, die Bedeutung der Staatsangehörigkeit zu unterschätzen.

Ein stimmiges Integrationskonzept jedenfalls war und ist kaum zu erkennen. Der Bonner Staatsrechtslehrer Josef Isensee verwies schlicht auf das Grundgesetz - das den Begriff der Integration nicht kennt - und auf die Integrationslehre der schweren Weimarer Zeit. Diese stellte die Nation als ein tägliches Plebiszit in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Grundrechten des Grundgesetzes, hob Isensee in Bitburg hervor, dass jeder, also auch jeder Ausländer, selbst entscheide, ob er sich in die Gemeinschaft eingliedere oder ob er sich abschotte und wie er seine Kinder erziehe. Den Staat gehe das erst einmal nichts an. Er dürfe, wie es das Grundgesetz in Erziehungsfragen generell vorschreibt, erst dann eingreifen, wenn ein Kind zu verwahrlosen drohe. In der Schule gelte freilich gleiches Recht für alle. Isensee wandte sich gegen das Kopftuch von muslimischen Lehrerinnen ebenso wie gegen ganzkörperverschleierte Schülerinnen. Auf die Religionsfreiheit könne man hier nicht setzen. Die Schule soll schließlich mündige Bürger hervorbringen und sie auf ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit vorbereiten. An dieser Stelle traf sich Isensee in gewisser Weise mit Frau Göring-Eckardt. Sie hatte die Freiheit muslimischer Mädchen gefordert, zu sagen: "Tschüs, ich bin dann mal weg."

Ebenfalls keine primäre Frage der Religionsfreiheit ist für Isensee der Streit über Minarette und Moscheen. In einem Minarett sieht Isensee eher eine Demonstration des Islam im öffentlichen Raum. Deren Zulässigkeit richte sich nach dem

öffentlichen Baurecht und müsse entsprechend abgewogen werden. Der Staatsrechtslehrer kritisierte ferner, dass wichtige Integrationsfragen öffentlich tabuisiert würden: So gebe es offenbar Zuwanderer etwa aus asiatischen Ländern, die sich weitgehend problemlos eingliederten, und solche aus muslimischen Staaten, deren Integration oft nicht gelinge.

Liegt das am Islam? Ist er etwa nicht mit dem deutschen Verfassungsstaat kompatibel? Darüber konnte auch das Bitburger Gespräch keinen rechten Aufschluss bringen, auch nicht Tilman Nagel, der über die Scharia und den Verfassungsstaat sprach. Offen blieb nicht nur für muslimische Teilnehmer, von was für einem Islam da die Rede sei.

In jedem Fall müssen wir mit den Muslimen umgehen, so wie sie eingewandert sind. Zwar sind etwa die recht geschlossen in Kreuzberg siedelnden Türken keine nationale Minderheit wie die Friesen oder Sorben - doch muss man sich darauf einstellen, dass auch sie Gruppenrechte geltend machen. Zudem dürften sie - auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben - weiterhin von der Türkei vereinnahmt werden. Der Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan am 10. Februar 2008 in der Kölnarena, den durchaus auch Türken kritisch sehen, war womöglich nur ein Zeichen dafür. Die individuelle Religionsfreiheit kann jedenfalls kein Vehikel für ein An-den-Rand-Drängen der deutschen Mehrheitsgesellschaft sein. Der freiheitliche Staat darf die Eigenheiten seiner Immigranten nicht paternalistisch einebnen (andernfalls wäre er nicht freiheitlich), aber Integration bedeutet mehr als Respekt vor der Rechtsordnung, jedenfalls nicht deren Missbrauch.

Schon für den Weimarer Staatsrechtslehrer Rudolf Smend war Integration "einigender Zusammenschluss", der das Wesen des Staates ausmache, ein "dauernder, einheitlicher, motivierender Erlebniszusammenhang". Isensee äußerte abschließend gar die Hoffnung, dass die Deutschen durch die Debatte über Integration zu sich selbst finden.

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