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Herrmann befürchtet Schutzlücken

16.07.2010 ·  Nächste Runde im Koalitionsstreit um nachträgliche Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern

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holl. WIESBADEN, 16. Juli. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat seine Forderungen zum Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt, die sogar Verschärfungen der jetzigen Regelung vorsehen. Gleichzeitig attackierte der CSU-Politiker abermals Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), deren Gesetzentwurf nicht das schaffe, "was zum Schutz unserer Bevölkerung mindestens notwendig ist". Herrmann reagierte damit in einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben an den hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) auf dessen Brief vom vergangenen Mittwoch. Darin hatte Hahn im Koalitionsstreit um die Reform der nachträglichen Sicherungsverwahrung Herrmann "herzlich" gebeten, ihm "ergänzende Formulierungsvorschläge" zu übersenden. Er würde es "gern übernehmen", hatte Hahn in einem ebenfalls dieser Zeitung vorliegenden Brief an Hermann geschrieben, ein "zielorientiertes Gespräch" der Innen- und Justizminister von FDP und Union zu diesem Koalitionsvorhaben zu "organisieren".

Herrmann zeigte sich nun verwundert, dass Hahn in seinem Brief das Fehlen solcher geeigneter Vorschläge aus Bayern moniere: "Sie müssten Ihnen eigentlich bekannt sein." Anders als von der Bundesjustizministerin vorgesehen, müsse die nachträgliche Sicherungsverwahrung "erhalten bleiben". Ohne nachträgliche Sicherungsverwahrung blieben "Schutzlücken", die weder durch die "vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch durch die elektronische Fußfessel beseitigt" würden. "Es wäre völlig unverständlich, einen hochgefährlichen und rückfallgefährdeten Schwerverbrecher freizulassen, wenn sich dessen Gefährlichkeit erst in der Strafhaft zeigt." Bei der Sicherungsverwahrung stehe "nichts weniger als der Schutz unserer Bevölkerung vor hochgefährlichen, rückfallgefährdeten Schwerverbrechern auf dem Spiel". Der Rechtsstaat dürfe hier nicht "sehenden Auges zulassen, dass seine Bürger durch die Freilassung solch gefährlicher Straftäter zu Schaden kommen und schlimmstenfalls ihr Leben verlieren". Das "Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit" habe "Vorrang vor der persönlichen Freiheit von Schwerverbrechern". Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei zudem "verfassungsrechtlich zulässig". Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 "steht ihr nicht grundsätzlich entgegen, da es dort um den Sonderfall einer Rückwirkung eines Gesetzes ging". Herrmann schlägt in seinem Brief weiter vor, die "Rückfallverjährung" bei den Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung von fünf auf mindestens 15 Jahre zu verlängern. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin bleibe "in wichtigen Fragen entscheidend hinter den genannten Vorschlägen zurück". Er halte das "im Interesse der Sicherheit unserer Bürger für nicht hinnehmbar". Er würde sich freuen, so Herrmann, wenn Hahn sich "innerhalb der FDP für eine konstruktive Weiterentwicklung des Diskussionsentwurfs" aus dem Bundesjustizministerium einsetze. Es sei sein Ziel, bis Ende September eine Einigung zu erreichen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger schrieb in einem Dankesbrief an Hahn, dass sie "bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt" habe, der sich derzeit "in der Abstimmung zwischen den Bundesressorts befindet". Das Bundesjustizministerium werde sich "selbstverständlich mit allen konkreten Anregungen" auseinandersetzen.

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