05.11.2009 · P.S. DRESDEN, 5. November. Im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa al Scharbini vor dem Landgericht Dresden ist die Öffentlichkeit am Donnerstag ausgeschlossen worden. Der forensisch-psychiatrische Gutachter trug seine Beurteilung des Angeklagten Alex W.
P.S. DRESDEN, 5. November. Im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa al Scharbini vor dem Landgericht Dresden ist die Öffentlichkeit am Donnerstag ausgeschlossen worden. Der forensisch-psychiatrische Gutachter trug seine Beurteilung des Angeklagten Alex W. nur vor den Prozessbeteiligten vor. Dabei ging es nicht nur um die Tat, sondern um die Lebensumstände des 28 Jahre alten Mannes. Der Verteidiger hatte den Ausschluss beantragt, um die schutzwürdigen Interessen seines Mandanten zu sichern. In der Beratungspause sagte er, ob ein Mensch verrückt sei oder nicht, betreffe ihn im tiefsten Innern und gehöre zu den intimsten Teilen seiner Persönlichkeit, aber keinesfalls an die Öffentlichkeit. Das Gericht folgte nach kurzer Beratung den Argumenten des Verteidigers und gab dem Antrag mit gediegeneren Worten nach Paragraph 171 der Strafprozessordnung statt. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit, so wurde berichtet, nahm der Angeklagte unverzüglich und zum ersten Mal während der Verhandlung seine Kapuze vom Kopf und zeigt unverdeckt sein Gesicht. Der Gutachter hatte Alex W. untersucht und während des Prozesses beobachtet. Wie zu erfahren war, hält er den Angeklagten abschließend für voll schuldfähig. Während der Verhandlungstage war immer wieder die Rede von einem "gelben Schein" als Synonym für die Bestätigung einer psychischen Störung gewesen. Auch soll Alex W. angeblich wegen einer psychischen Erkrankung vom Dienst bei der Armee ausgemustert worden sein. Dafür gab es aber bis zum Donnerstagnachmittag keine Bestätigung. Am Montag wollen Ankläger, Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers halten. Am Mittwoch soll das Urteil verkündet werden.