15.07.2008 · Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Ist dieses Recht in Gefahr, muss der Staat eingreifen. Nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach zu spektakulären Kindstötungen und -misshandlungen gekommen war, sah sich der Staat genötigt, Gesetze zu ändern.
Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Ist dieses Recht in Gefahr, muss der Staat eingreifen. Nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach zu spektakulären Kindstötungen und -misshandlungen gekommen war, sah sich der Staat genötigt, Gesetze zu ändern. Der Schutzauftrag wurde gestärkt, die Jugendämter können nun noch schneller eingreifen - zum Wohle der Kinder. Dass die Mitarbeiter es auch tun, ist nicht verwunderlich. Nach jedem Fall von Kindeswohlgefährdung wird zuerst nach der Verantwortung der zuständigen Behörden gefragt. Der Anstieg von Inobhutnahmen bei den unter Dreijährigen zeigt, dass die Jugendämter bei dieser Altersgruppe neuerdings besonders genau hinsehen. Dabei nimmt nach Meinung vieler Fachleute die Zahl der Gefährdungsfälle langfristig eher ab. Übersehen wird dabei allzu leicht, dass auch nach Einführung der neuen gesetzlichen Instrumentarien ein großer Teil der Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen weder den Jugendämtern noch der Polizei bekannt wird und die betroffenen Kinder völlig schutzlos bleiben. pps.