20.04.2009 · löw. BERLIN, 20. April. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus Union, SPD und FDP hat einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Spätabtreibungen vorgelegt. Er soll nach dem Willen der Autoren als Kompromiss dienen zwischen ...
löw. BERLIN, 20. April. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus Union, SPD und FDP hat einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Spätabtreibungen vorgelegt. Er soll nach dem Willen der Autoren als Kompromiss dienen zwischen einem vor allem von der Union vorangetriebenen Entwurf einerseits und einem vor allem von Abgeordneten der SPD, Grünen, FDP und Linkspartei unterstützten Beschluss, der sich gegen Gesetzesänderungen wendet. Die SPD-Politikerin Griese, die dem Familienausschuss des Bundestages vorsitzt, teilte am Montag mit, der Entwurf sehe eine Beratung vor, die "allgemein verständlich und ergebnisoffen" sein müsse. Es müsse dabei nicht nur einen Hinweis auf die psychosoziale Beratung, sondern eine Vermittlung in die Beratung geben. Dabei solle die Frau die Beratung auch ablehnen können. Wie bei dem vom Unions-Familienpolitiker Singhammer (CSU) und anderen eingebrachten Entwurf solle es eine dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose geben, ehe eventuell eine Indikation zur Abtreibung gestellt werde. Anders als bei Singhammer solle auf ausführliche Dokumentationspflichten verzichtet werden.