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Attacke mit Fußnoten

07.12.2009 ·  Bis April setzten nationale Vorbehalte dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan enge Grenzen - engere als den Bündnispartnern. Die Revision der Taschenkarte war auch für den Angriff auf die Tanklastzüge von Belang. Von Stephan Löwenstein

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BERLIN, 7. Dezember. Als der Generalinspekteur der Bundeswehr vor etwa zwei Jahren von seinem norwegischen Amtskollegen gebeten wurde, die Deutschen sollten im Norden Afghanistans die Aufgabe übernehmen, eine schnelle Eingreiftruppe (Quick Reaction Force, QRF) zu stellen, kam sofort die Frage auf, ob das vom Bundestag erteilte Mandat das überhaupt hergebe. General Schneiderhan sagte keineswegs, das sei selbstverständlich der Fall, sondern meldete Prüfbedarf an. Unter Anspielung auf die sogenannten Regionalen Wiederaufbauteams (PRT), auf denen bis dato der Schwerpunkt des deutschen Militärengagements in der Afghanistan-Schutztruppe Isaf lag, sagte er: "Quick Reaction Force ist nicht PRT."

Das war eine erste Einstimmung darauf, dass sich der Charakter des Einsatzes ändern könnte. Neu war der Auftrag, genauer: ein Teil des Auftrages, den die QRF im April 2008 vom Einsatzführungskommando erhielt: "Offensive Operationen" gegen gegnerische militante Kräfte. Solche Operationen hatten die verbündeten Streitkräfte - nicht nur die amerikanischen - schon seit Jahren in Afghanistan geführt. Der Beschluss der Vereinten Nationen autorisiert alle Mitglieder der Isaf dazu, "alle notwendigen Maßnahmen" zu ergreifen, um das Mandat zu erfüllen. Unter diesem weiten völkerrechtlichen Schirm sind Einsatzregeln aufgestellt worden, sogenannte Rules of Engagement (ROE). Das ist für internationale militärische Einsätze generell üblich, um den Soldaten Handlungssicherheit zu geben und ein einigermaßen einheitliches Handeln zu ermöglichen. So gelten die Isaf-Regeln für alle beteiligten Streitkräfte. Für die Isaf sind sie in der Nato, die die Mission führt, festgelegt worden. Sie sind durchaus nicht als bloße Philosophie zu verstehen, sondern als militärische Befehle. Allerdings ist es mit der Einheitlichkeit nicht so weit her, denn jede Nation hat ihre eigenen Vorbehalte auf diese oder jene ROE gelegt, sogenannte Caveats. Die Isaf-Einsatzregeln, ein mächtiges Konvolut von mehreren hundert Unterpunkten, sind grundsätzlich ein geheimes Dokument.

Die deutsche Prüfung, ob das Stellen einer schnellen Eingreiftruppe mandatskonform wäre, fiel positiv aus. Unter breiter Medienbegleitung wurde das erste QRF-Bataillon der Bundeswehr im Sommer 2008 aufgestellt. Die Truppe bewährte sich in verschiedenen Operationen. Was die Einsatzregeln betrifft, zog der zuständige Kontingentführer nach den ersten Monaten jedoch ein zwiespältiges Resümee. Zwar seien die ROE "ausreichend". Doch seien "taktische Beschränkungen" durch den deutschen Operationsbefehl die Regel, "insbesondere das Nicht-Freigeben der ROE 421, 422, 429 a und b". Das schränke "das Durchsetzen des Auftrages mit Waffengewalt grundsätzlich ein" und beschränke "die Soldaten auf Selbstverteidigung und erweiterte Selbstverteidigung". Auf diese sogenannten "Angriffs-ROE" hatte Deutschland seit 2006 Caveats bei der Nato hinterlegt.

Danach sei die Anwendung tödlicher Gewalt verboten, solange nicht ein Angriff "stattfindet oder unmittelbar bevorsteht". ROE 421 bis 424 erlauben den Angriff auf "Einzelpersonen, Kräfte oder Gruppen", die einen "feindlichen Akt" gegen die Isaf unternommen haben oder ihn planen. ROE 429 a und b sind noch weiter gefasst. Sie erlauben auch einen Angriff "durch realistische Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung" auf Personen oder Gruppen, die der Isaf "in ihrer Mission Widerstand leisten" (a) oder die "vollständige ungehinderte Bewegungsfreiheit" der Isaf behindern (b).

Legendär ist der Soldatenspott über die Lautschrift, in der auf einer deutschen Taschenkarte ein Warnruf auf Paschtunisch wiedergegeben war: "Dreesch, ka ne se dasee kawum!" Einsatzführer wiegelten zwar ab, die Taschenkarte, die die Einsatzregeln für das Verständnis des einzelnen Soldaten "herunterbrechen" soll, hindere niemanden, Notwendiges zu tun. Doch die Truppe berichtete über PRT-Kommandeure, die einen Einsatz von Scharfschützen gegen Personen, die gerade Raketen gegen das Feldlager in Stellung brachten, verboten, weil ja eine Warnung unmöglich sei.

Im Juli dieses Jahres wurde die Taschenkarte geändert. Von "Kawum" ist nicht mehr die Rede. Jetzt heißt es, die Waffengewalt müsse angedroht werden, "sofern es die Lage zulässt". Viel wichtiger aber war es, dass schon im April die deutschen Vorbehalte auf die ROE 421 bis 429 gestrichen wurden. Anlass war allerdings nicht etwa ein neuerwachter Drang, die QRF in offensive Operationen zu schicken, sondern eine massive Lageverschärfung in Kundus, einem der drei deutschen Feldlager im Norden. Zunehmend wurden die Isaf-Soldaten dort in ausgeklügelten Hinterhalten angegriffen, erstmals fiel ein deutscher Soldat im Gefecht, viele wurden verwundet. Nicht nur taktisch-militärisch wirkten sich die Einschränkungen nachteilig aus, sondern auch psychologisch. Wie eine Befreiung wirkte es da auf die Soldaten, so sagen Offiziere, die dort waren, als sie endlich eine rechtliche Grundlage hatten, Angreifern auch einmal nachzusetzen, sie zu stellen und aktiv zu bekämpfen.

Als dann am 4. September der deutsche PRT-Kommandeur in Kundus einen Luftschlag gegen zwei Tanklaster in einem Flussbett befahl, stützte er sich offensichtlich auf diese nun freigegebene ROE 429. Der Angriff wäre demnach nicht zwangsläufig gegen die Einsatzregeln gewesen, je nach Lage sogar auch ohne "Warnschuss" (was in diesem Fall ein drohender Überflug durch die Kampfflugzeuge gewesen wäre). Allerdings hätte der Oberst in Kundus ihn nur in einer zeitkritischen Situation bei Gefahr für eigene Kräfte selbst befehlen können. Diese Ausnahme ist in einer Auslegung der ROE durch die Rechtsberater im Isaf-Hauptquartier, einer sogenannten Matrix, ausdrücklich als "zeitlich und im Umfang begrenzt" deklariert. Angriffe auf "selbstgewählte Ziele" müssen mindestens vom Isaf-Kommandeur in Kabul freigegeben werden. Ungeachtet dessen sehen die Regelungen in solchen Fällen für alle Isaf-Kräfte - nicht nur die Deutschen - zwingend eine Prüfung aufgrund von zwei unabhängigen Quellen vor, ob durch den Angriff unbeteiligte Zivilpersonen gefährdet werden können.

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