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Am grünen Holze blühend

09.09.2009 ·  Zur Lage der Rechtswissenschaft: Eine Erwiderung von Ernst-Joachim Mestmäcker

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Thomas Hoeren will mit seinem Beitrag in der F.A.Z. ("Staat und Recht" vom 30. Juli 2009, "Vom faulen Holze lebend") die Rechtswissenschaft und die Juristen vor dem schlimmen Schicksal bewahren, zu Würmern zu werden, die nur noch vom faulen Holze leben oder nach fehlgeschlagenen interdisziplinären Höhenflügen hilflos dem Würgegriff fremder Wissenschaften erliegen. Die Trompetenstöße, die vom nahen Ende der Rechtswissenschaft künden, sollen alte Tugenden zu neuem Leben erwecken: Rechtsdogmatik, eine spezifisch juristische Hermeneutik, die Suche nach der richtigen Struktur und Auslegung eines Gesetzes und nach der guten Form des positiven Rechts.

Was aber ist die Dogmatik der Rechtswissenschaft, die es zu bewahren gilt? Unter Dogmatik versteht man in der modernen Theologie und Jurisprudenz ein Erkenntnisverfahren, dessen Bedingungen und Fundamentalsätze durch eine Autorität vorgegeben sind (Wieacker). Die Autorität im positivistisch verstandenen Recht ist der staatliche Gesetzgeber, und dessen Stoff ist das geltende Recht. Aber hier stocke ich schon: Ist das von Hoeren ausgegrenzte "vorrangige Europarecht", das unser Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil nicht in Frage stellt, nicht auch Teil des geltenden Rechts? Und wie könnte ein von Hoeren beispielhaft genannter Antrag auf Förderung eines Projekts nach Art von Savignys "System des heutigen römischen Rechts" wohl begründet werden? Es müsste wohl ein System des heutigen europäischen Rechts unter besonderer Berücksichtigung seiner Geltung in der Bundesrepublik sein.

Der Appell, mit dem Hoeren zur Rettung der Jurisprudenz aufrufen will, gewinnt seinen schneidigen Ton erst durch die Belege, die er dafür in Anspruch nimmt. Das ist der "Urvater" der deutschen Rechtswissenschaft, Karl Larenz, und es ist der Staatsanwalt Kirchmann. Ihn nimmt Hoeren für die Metapher des faulen Holzes und der von ihm lebenden Juristen in Anspruch.

Gewiss war Karl Larenz ein bedeutender Rechtsgelehrter. Aber ehe er zum "Urvater" wurde, ließ er sich als ausgewiesener junger Rechtswissenschaftler für den "Auftrag" gewinnen, die an die Macht gekommenen Nationalsozialisten auf einen vernünftigen Weg zu bringen und ihnen das rechte Verhältnis zum Recht und zum Staat zu vermitteln. Gewiss gab es in jener Zeit zahlreiche Bürger, die im Nationalsozialismus zunächst eine "formlose Masse" erblickten und bereit waren, im Dienst der verheißenen "Neuen Zeit" Aufgaben zu übernehmen. Aber erst hier beginnt das Lehrstück, das Hoeren jungen Forschern vermitteln will. Die in jener Zeit veröffentlichten Arbeiten von Larenz zeigen einen Wissenschaftler, der seine dogmatischen Fertigkeiten nutzt, um die schlimmsten ideologischen Parolen der neuen Herren in das Privatrecht einzufügen und ihm so seinen liberalen Geist auszutreiben. Paragraph 1 BGB sagt in humaner Selbstgewissheit: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." Die Gleichheit vor dem Gesetz war dem BGB selbstverständlich. Larenz schlug vor, diese für jede Rechtsordnung, die den Menschen als Selbstzweck anerkennt, grundlegenden Normen neu zu formulieren. Die Rechtsfähigkeit der Menschen sei nicht eine Qualität des Menschen schlechthin, sondern des Volksgenossen: "Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist." Das ist eine Methode, die das Ende des Rechts und der Wissenschaft vom Recht programmiert.

Kirchmann, den Hoeren für seine Diagnose verfallender Rechtswissenschaften in Anspruch nimmt, wird mit der Aussage von 1848 zitiert, es sei das Klägliche der Jurisprudenz, dass sie die Politik von sich aussondere und sich selbst für unfähig erkläre, den Stoff, den Gang der neuen Bildungen zu beherrschen oder auch nur zu leiten. Es war der Protest gegen eine sich selbst genügende Rechtswissenschaft, deren Fixsterne System und Gesetz waren, die zu begrifflicher Einheit geführt werden sollten. Um diese Tradition zu bewahren, richtet Hoeren seine Kritik nicht etwa gegen dogmatisches oder systematisches Rechtsdenken, sondern im Gegenteil gegen die von außen kommenden Sozialwissenschaften. Was bei Kirchmann "Politik" heißt, sind heute aber die Nachbarwissenschaften der Ökonomie, der Soziologie und der Politologie. Zuzustimmen ist der Kritik Hoerens, soweit sie sich gegen imperialistische Ansprüche anderer Wissenschaften richtet, zum Beispiel gegen eine ökonomische Analyse des Rechts, in der Rechte zu bloßen Rechengrößen werden. Solche Fehlentwicklungen können nur gemeinsam korrigiert werden. Nur gemeinsam mit ihren Nachbarwissenschaften kann auch die Rechtswissenschaft auf der Höhe ihrer Zeit bleiben und die im Recht aufbewahrten und von der Wissenschaft zu analysierenden freiheitlichen Ordnungsprinzipien immer neu zur Geltung bringen.

Professor Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker war Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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