12.09.2008 · Zum Artikel "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" von Professor Dr. Roman Herzog und Dr. Lüder Gerken in der F.A.Z. vom 8. September: Die Kritik der beiden Autoren an dem Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) teile ich in vollem Umfang.
Zum Artikel "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" von Professor Dr. Roman Herzog und Dr. Lüder Gerken in der F.A.Z. vom 8. September: Die Kritik der beiden Autoren an dem Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) teile ich in vollem Umfang. Leider wird nicht erwähnt, dass eine interne Kritik bereits von dem Generalanwalt Jan Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15. Februar 2007 in einer anderen Sache formuliert worden ist. Hier zeigt sich glücklicherweise, dass eine Diskussion im Gerichtshof offenbar stattfindet.
Die Autoren schlagen einen besonderen Kompetenz-Gerichtshof vor, was schon mehrfach erörtert worden ist. Ich halte einen solchen besonderen Kompetenz-Gerichtshof für nicht empfehlenswert. Dagegen bin ich der Überzeugung, dass es eine Methode gibt, um Fehlurteile des EuGH möglichst zu verhindern. Diese Methode ist die Anerkennung von Individualvoten auch beim EuGH. Bekanntlich gibt es solche Voten beim deutschen Bundesverfassungsgericht, vor allem aber bei allen internationalen Gerichten wie etwa dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem Internationalen Gerichtshof.
Nach meiner zwanzigjährigen Erfahrung in einem internationalen Rechtsprechungsorgan, der Europäischen Kommission für Menschenrechte, erzwingt die Möglichkeit, ein Sondervotum abzugeben, in besonderer Weise die sachliche Diskussion. Daran fehlt es zurzeit beim EuGH. Es besteht der Verdacht, dass beim EuGH manchmal persönliche Vorstellungen zur richtigen Rechtsentwicklung einen zu leichten Erfolg haben können. Dies wäre durch die Anerkennung der Möglichkeit von Sondervoten sicherlich wesentlich eingeschränkt.
Professor Dr. Dres. h.c. Jochen Frowein, Heidelberg