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Leserbrief Pervertierung des Rechts

11.09.2008 ·  Danke, dass Sie dem Thema "Patientenverfügungen" wieder und wieder Raum geben, besonders wenn wie im Fall die Ausführungen von Professor Horst Dreier im Artikel "Die Freiheit des Andershandelnden" (F.A.Z.

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Danke, dass Sie dem Thema "Patientenverfügungen" wieder und wieder Raum geben, besonders wenn wie im Fall die Ausführungen von Professor Horst Dreier im Artikel "Die Freiheit des Andershandelnden" (F.A.Z. vom 30. August) fundiert und sachlich sind und sich wohltuend von den zahlreichen Verfechtern einer relativen Unbeachtlichkeit eines unzweideutig niedergeschriebenen Willens als Patient abheben. Nicht sie, sondern wir Andersdenkenden haben also den freiheitlichen Rechtsstaat und das Grundgesetz auf unserer Seite. Das müssen unsere Bundestagsabgeordneten beachten, wenn sie das Problem gesetzlich regeln wollen.

Mag sein, dass wir eine Minderheit sind. Aber fügen wir damit irgendjemandem Leid zu? Es ist ja jedem unbenommen, den Kelch eines langen Leidens und Dahinsiechens bis zur Neige auszutrinken, wenn er das will und das große Glück hat, dabei von Angehörigen oder Pflegern liebevoll begleitet zu werden. Aber mir will nicht einleuchten, warum man mir diesen Weg eventuell auch gegen meinen ausdrücklichen Wunsch aufzwingen möchte. Als eine Pervertierung des Rechts empfinde ich dabei die strafrechtliche Verfolgung von Menschen wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn sie aus Barmherzigkeit bei einem Mitmenschen, der sein Leben beenden will, ausharren, anstatt "Hilfe" zu organisieren, um ihn wieder zurückzureißen in eine Existenz, der er doch erklärtermaßen den Tod vorgezogen hat.

Christoph Eitner, Meckenheim

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