14.09.2008 · Zum Artikel von Roman Herzog und Lüder Gerken "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" (F.A.Z. vom 8. September): Wenn Roman Herzog heftige Kritik an der "exzessiven Rechtsprechung" des Europäischen Gerichtshofs übt und ausführt, dass ...
Zum Artikel von Roman Herzog und Lüder Gerken "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" (F.A.Z. vom 8. September): Wenn Roman Herzog heftige Kritik an der "exzessiven Rechtsprechung" des Europäischen Gerichtshofs übt und ausführt, dass zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert würden, so sei daran erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht unter der Präsidentschaft von Roman Herzog mit der Entscheidung des Ersten Senats von April 1991 die brutalen Konfliktsituationen zwischen 1945 und 1949 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) als rechtmäßig anerkannt hat (im April 1996 noch einmal). Dabei hat das Hohe Gericht selbst verfassungsrechtliche, verfahrensrechtliche Grundsätze sowie allgemeine Regeln des Völkerrechts eklatant verletzt. Roman Herzog sollte also besser schweigen.
Dr. jur. Udo Madaus, Köln