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Leserbrief Ein Rütteln an den europäischen Fundamenten

12.09.2008 ·  Zu "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" in der F.A.Z. vom 8. September: Manchmal ist es doch recht überraschend, wer an den Fundamenten der europäischen Integration rüttelt. Im Ergebnis schlagen der ehemalige Bundespräsident und ...

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Zu "Stoppt den Europäischen Gerichtshof" in der F.A.Z. vom 8. September: Manchmal ist es doch recht überraschend, wer an den Fundamenten der europäischen Integration rüttelt. Im Ergebnis schlagen der ehemalige Bundespräsident und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Herzog, und Herr Gerken - Vorstand eines Zentrums für Europäische Politik - vor, eines der Grundprinzipien der europäischen Integration aufzugeben, nämlich den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht. En passant wird dem Europäischen Gerichtshof dabei die Befähigung zur Erfüllung seiner Aufgaben abgesprochen. Nachdem die öffentliche Debatte über den Verfassungsvertrag und seine abgespeckte Version, den Vertrag von Lissabon, die erheblichen Fliehkräfte innerhalb der erweiterten Union deutlich gemacht haben, kommt nun dieser - aus meiner Sicht leichtfertige - Vorschlag, das Integrationsniveau noch weiter zurückzufahren. Unabhängig davon, ob einzelne Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu kritisieren sind, ist doch ihre Qualität insgesamt und ihre Funktion für die Integration von 27 Nationalstaaten unbestritten.

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entstand ein einheitlicher Rechtsrahmen, zunächst in den 15 west-, süd- und mitteleuropäischen (Altmitgliedsstaaten, und nunmehr auch zunehmend in Ost- und Südosteuropa. Die Ausstrahlwirkung der EU ist dabei weiterhin ihre Stärke: Allein sie führt dazu, dass Staaten, wie die Ukraine, die Republik Moldau oder auch die Nachfolgestaaten von Jugoslawien, sich daran ausrichten und deswegen einen Beitritt anstreben. Damit ist die europäische Integration einer der wichtigsten Motoren für die Ausbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, und nur dadurch wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Revision des epochalen Umbruchs von 1990 kommt.

Jetzt soll also das Bundesverfassungsgericht - dessen Rechtsprechung zu seiner Prüfungskompetenz von höherrangigem Europarecht ("Solange" Rechtsprechung) in anderen Mitgliedsstaaten schon immer auf entschiedene Kritik gestoßen ist - die Uhr noch einmal zurückzudrehen. Dies wäre ein wirklicher Rückschritt, und erheblicher Schaden für den gesamten Integrationsprozess könnte daraus erwachsen. Insoweit kann man wirklich gespannt sein, wie Karlsruhe entscheidet.

Professor Dr. Christoph Schalast, Frankfurt am Main

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