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Künstlersozialkasse

02.03.2007 ·  Jeder selbständige Künstler und Publizist muss in Deutschland in die Künstlersozialkasse einzahlen. Diese Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist trotz des gesetzlichen Zwangs durchaus von Vorteil für die rund 150000 Mitglieder.

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Jeder selbständige Künstler und Publizist muss in Deutschland in die Künstlersozialkasse einzahlen. Diese Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist trotz des gesetzlichen Zwangs durchaus von Vorteil für die rund 150000 Mitglieder. Sie tragen mit ihren Einzahlungen, die sich an den Beitragssätzen der normalen Sozialversicherungen orientieren, nur die Hälfte der Kosten. 20 Prozent steuert der Staat bei. Weitere 30 Prozent kommen aus einem Topf, der von den Auftraggebern gespeist wird. Jedes Mal, wenn in Deutschland Honorare an Künstler und Publizisten fließen, müssen derzeit 5,1 Prozent der Summe von den Auftraggebern an die Künstlersozialkasse überwiesen werden, auch dann, wenn der Empfänger des Honorars dort gar nicht versichert ist.

Quelle: F.A.Z., 03.03.2007, Nr. 53 / Seite C5
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