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Klage über Härte der Hartz-Reform

11.02.2005 ·  Sozialverband verlangt mehr Hilfen für Langzeitarbeitslose

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ami. BERLIN, 11. Februar. Der Druck auf die Bundesregierung nimmt zu, die Arbeitsmarkreform Hartz IV abzuschwächen. Nachdem die Union bereits verlangt hatte, die Hinzuverdienstgrenze für Langzeitarbeitslose heraufzusetzen, bekräftigte der Sozialverband Deutschland (SvD) am Freitag seine Forderung nach einer allgemeinen Besserstellung der Langzeitarbeitslosen. Die Sprecherin von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) wollte eine Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze nicht ausschließen, die auf Druck der Union gesenkt worden war (F.A.Z. vom 11. Februar). Zunächst müsse man aber weitere Erfahrungen mit der Reform sammeln.

Nach Ansicht des SvD-Vorsitzenden Adolf Bauer reichen die ersten Wochen dagegen bereits für ein negatives Fazit aus. So würden insbesondere die Kommunen, die nach dem Optionsmodell die Verantwortung für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von den Arbeitsagenturen selbst übernommen hätten,Hilfeempfänger ohne nähere Prüfung zum Umzug drängen, selbst wenn Miete oder Wohnungsgröße "nur geringfügig" zu hoch seien. Das sei rechtswidrig. Zudem müßten sich viele aus dem Kreis der von diesen Kommunen Betreuten wegen fehlerhafter Bescheide darauf einstellen, daß ihnen der Leistungsanspruch nachträglich aberkannt werde. Aber auch von den Arbeitsagenturen seien zahlreiche Bescheide fehlerhaft versandt worden, weil sie mit "heißer Nadel" von im Eilverfahren geschulten Mitarbeiter erstellt worden seien. Schätzungen seines Verbandes zufolge seien 80 bis 90 Prozent der Bescheide falsch. Da die Anträge nur für ein halbes Jahr bewilligt worden seien und nochmals geprüft würden, müsse man sich auf "einen heißen Sommer einstellen". Die Bundesregierung hatte eine höhere Ablehnungsquote unter den Hartz-IV-Antragstellern erwartet und stellt sich inzwischen auf Mehrkosten in Milliardenhöhe ein.

Die Reform führe zu erheblichen sozialen Härten, sagte Bauer. Besonders treffe es jene, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben - Ältere, Kranke oder Behinderte. Ihre Einkünfte würden "unter das Existenzminimum gedrückt". Trotz Härtefallregelung bliebe vielen früheren Sozialhilfeempfängern der Weg zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse versperrt, weil sie die notwendigen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen. Auch sicherten die Regelsätze nicht das Existenzminimum. Sie müßten auf ein einheitliches Niveau in ganz Deutschland angehoben werden. Das gleiche verlangt der SvD für das "Schonvermögen" für die Altersversorgung, das bei der Berechnung der Staatshilfe nicht angerechnet werden darf.

Quelle: F.A.Z., 12.02.2005, Nr. 36 / Seite 12
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