07.07.2005 · VERDEN, 7. Juli (dpa). Die Staatsanwaltschaft hat im Prozeß gegen den Urheber der Internetwürmer "Sasser" und "Netsky" eine Jugendstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie sollte zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt und mit 200 Sozialstunden ...
VERDEN, 7. Juli (dpa). Die Staatsanwaltschaft hat im Prozeß gegen den Urheber der Internetwürmer "Sasser" und "Netsky" eine Jugendstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie sollte zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt und mit 200 Sozialstunden verbunden werden, sagte die Sprecherin des Landgerichts Verden, Katharina Krützfeldt, am Donnerstag. Der Verteidiger des neunzehn Jahre alten Angeklagten plädierte ebenfalls auf Jugendstrafe, aber mit einem Jahr auf Bewährung.