15.04.2010 · Geplanter Satz von 5 Prozent wäre ein neuer Spitzenwert in Deutschland
F.A.Z. FRANKFURT, 15. April. Die Landesregierung von Brandenburg will vom kommenden Jahr an den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5 Prozent anheben. Eine entsprechende Regelung findet sich im Haushaltsentwurf für 2011, der kürzlich vom Kabinett in Potsdam verabschiedet wurde. Inzwischen haben schon Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt von der seit September 2006 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass die Bundesländer selbst die Grunderwerbsteuer festlegen können. Die Anhebung endete aber jeweils bei 4,5 Prozent. Ändert sich die von der brandenburgischen Landesregierung angestrebte Größenordnung im Zuge der Haushaltsverhandlungen nicht mehr, gibt es in Deutschland demnächst einen neuen Spitzensatz.
Vertreter der Immobilienwirtschaft haben in dieser Woche die Bundesländer davor gewarnt, in einen Wettlauf um höhere Grunderwerbsteuern einzutreten. "Statt den Eigentumserwerb von Immobilien zu fördern, werden von der Landespolitik zusätzliche Hürden aufgebaut", beschrieb Friedrich Wilhelm Patt als Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) die Folgen. Im Februar hatte noch eine telefonische Anfrage von Pricewaterhouse Coopers unter den Finanzministerien der Länder, welche den Grunderwerbsteuersatz bisher nicht angehoben haben, ergeben, dass dort derzeit keine entsprechenden Gesetzgebungsverfahren laufen.